Anpassung und Verlängerung der Coronaschutzverordnung – vorsichtige Öffnungsschritte in Nordrhein-Westfalen
NRW. Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird zunächst bis zum 28. März 2021 verlängert und an die Beschlüsse der Beratungen zwischen Bund und Ländern angepasst. Ein Konzept mit mehreren Öffnungsschritten sorgt für Planungssicherheit und Klarheit für die kommenden Wochen.
