UPDATE: Verwaltungsgericht kippt Ausgangsbeschränkung – Märkischer Kreis hält an Allgemeinverfügung fest
Arnsberg/Märkischer Kreis. Nachdem das Verwaltungsgericht Arnsberg dem Eilantrag gegen die Ausgangsbeschränkungen im Märkischen Kreis am Dienstagmittag (13. April) stattgegeben hat, wird der Märkische Kreis daher gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg Beschwerde einlegen. Das Verfahren landet somit vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. So lange bleibt die Allgemeinverfügung mit der Ausgangsbeschränkung gültig.