Landesregierung beschließt weitreichendes Kontaktverbot – Diese Regeln muss jeder ab Montag beachten

Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit von maximal zwei Personen / Bei Nichteinhaltung: Geldbußen bis zu 25.000 Euro und Freiheitsstrafen möglich / Ministerpräsident Laschet: Wir überwachen nicht die Vernünftigen, sondern bestrafen die Uneinsichtigen Die Landesregierung hat ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen per Rechtsverordnung erlassen, das ab Montag (23. März 2020) in Kraft tritt. Demnach werden Zusammenkünfte und…

Allgemeinverfügung der Stadt Altena (Westf.) über das Verbot von öffentlichen Veranstaltungen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2

Gemäß § 28 Absatz 1 Satz 2 und § 16 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz –IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I SA. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) i.V.m. § 3 der Verordnung zur…