Nordrhein-Westfalen setzt OVG-Urteil konsequent um – Einkaufen im Einzelhandel nur noch mit Termin
NRW. Aufgrund der heutigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zur vorläufigen Außervollzugsetzung der Beschränkungen für den Einzelhandel hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales umgehend am Montag, 22. März 2021, eine angepasste Coronaschutzverordnung erlassen.