Es herrscht große Verunsicherung bei den Geschäftsinhabern ob sie aufgrund der Corona-Krise geöffnet haben dürfen oder nicht. Auf Nachfrage von LOKALSTIMME.DE bei der Staatskanzlei NRW Pressestelle, teilte uns diese am späten Dienstagabend folgendes mit:
Der Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen wird ab Mittwoch grundsätzlich geschlossen.
Ausnahmen:
- Lebensmittelgeschäfte
- Wochenmärkte
- Abhol- und Lieferdienste
- Getränkemärkte
- Apotheken
- Sanitätshäuser
- Drogerien
- Tankstellen
- Banken und Sparkassen
- Poststellen
- Frisöre
- Reinigungen
- Waschsalons
- der Zeitungsverkauf
- Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
- Großhandel
- Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiter nachgehen.
Alle nicht genannten Geschäftsfelder dürfen ab heute 18. März, nicht mehr öffnen und müssen geschlossen bleiben.
Den kompletten Erlass finden Sie unter: www.land.nrw