Märkischer Kreis. Der Streit um Klinik-Kosten im Märkischen Kreis ist vorerst entschieden. Für Hemer, Iserlohn und Menden bleibt es teuer, obwohl der Nutzen für ihre Bürger klein ist.
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat die Klage der Städte Hemer, Iserlohn und Menden gegen den Märkischen Kreis abgewiesen. Die drei Städte müssen sich weiter über die Kreisumlage an Investitionen für die Märkischen Kliniken beteiligen – auch wenn kaum Menschen aus dem Nordkreis das Krankenhaus in Lüdenscheid nutzen.
Nach Ansicht des Gerichts zählt nicht, wie stark einzelne Kommunen konkret profitieren. Entscheidend sei, dass ihre Einwohner das Angebot grundsätzlich nutzen können. Das Klinikum Lüdenscheid erfülle für den gesamten Märkischen Kreis wichtige Aufgaben, etwa in Kinderheilkunde, Infektiologie, Nuklearmedizin, Schlafmedizin und spezieller Unfallchirurgie. Ohne diese Angebote wäre die umfassende Krankenhausversorgung im Kreis nicht gesichert.
Wie die Kläger auf das Urteil reagieren, berichtet unser Partner-Portal IKZ-online.de: Krankenhaus-Klage der Städte gegen den MK abgewiesen.



