Iserlohn. Nach der Anhebung der Grundsteuer B in Menden wird nun auch in Iserlohn über eine mögliche Steuererhöhung diskutiert. Ob das Wohnen in der Waldstadt teurer wird, muss am Dienstag der Rat entscheiden.
Im Finanzausschuss der Stadt Iserlohn hat sich die Politik am Mittwoch mit der Grundsteuer beschäftigt und eine Vorentscheidung getroffen: Die Stadt soll weiterhin rund 19 Millionen Euro jährlich einnehmen – statt der von der Verwaltung im Haushaltssicherungskonzept geforderten 25 Millionen Euro. Zudem sollen die differenzierten Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke bleiben. Der Rat muss am Dienstag noch zustimmen.
Konkret bedeutet das: Für Wohngrundstücke soll weiterhin ein Hebesatz von 715 Prozent gelten, für Nichtwohngrundstücke 1200 Prozent. Eine Rückkehr zu einheitlichen Hebesätzen würde Eigentümer und Mieter spürbar stärker belastet, für die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung des Steueraufkommens würde das erst recht gelten.
Wie der Kämmerer auf die Entscheidung im Finanzausschuss reagiert hat und warum es nun im Rat am Dienstag noch spannend werden könnte, berichtet unser Partner-Portal IKZ-online.de: Erhöhung oder nicht? So soll es mit der Grundsteuer in Iserlohn weitergehen.
Erst vor wenigen Tagen war auch in der Nachbarstadt Menden die Grundsteuer angehoben worden, auch dort hatte es um diese Entscheidung eine intensive Debatte im Stadtrat gegeben.



