Menden. Der Rat der Stadt Menden hat auf die schwierige Haushaltslage reagiert und mit großer Mehrheit für eine Steuererhöhung gestimmt. Was sonst noch beschlossen wurde.
Als Reaktion auf ein absehbares Millionendefizit im Haushalt hat der Rat der Stadt Menden am Dienstag die Erhöhung der Grundsteuer B, die alle Hausbesitzer und Mieter tragen, beschlossen. Der Hebesatz für Wohngrundstücke steigt von 713 auf 813 Punkte. Der Satz für Nicht-Wohngrundstücke wurde ebenfalls um 100 auf nun 1327 Punkte angehoben.
CDU, Grünen, AfD, AfM (AfD-Abspaltung „Alternative für Menden“) sowie die Bürgermeisterin stimmten für den Vorschlag. SPD, Mi-Fraktion, Linke und FDP/FW votierten dagegen.
Beschlossen wurde zugleich der Doppelhaushalt für 2026/27, der ein Defizit von rund 30,3 Millionen Euro allein für 2026 vorsieht.
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Weitere InformationenNeben der möglichen Steuererhöhung wurden zu folgenden Themen Entscheidungen getroffen:
Neue Stellen für Geschwindigkeitskontrollen
Zusammen mit der Stadt Hemer möchte Menden die Überwachung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf den Straßen, die bislang der Märkische Kreis übernimmt, in die eigenen Hände nehmen. Der Grundsatzbeschluss zu diesem interkommunalen Projekt, bei dem jede der beiden Städte jeweils einen Blitzer-Anhänger anschafft, ist bereits im letzten Jahr gefallen. Nun geht es darum, für die anfallenden Arbeiten vier neue Stellen zu schaffen. Denn die Federführung für das gesamte Projekt liegt in Menden.
Die Stadtverwaltung prognostiziert: „Im Jahr 2026 werden die Erträge die Aufwendungen nicht decken, weil zunächst die einzustellenden Mitarbeiter*innen u.a. geschult werden und den Technikeinsatz lernen müssen etc.. Ab dem Haushaltsjahr 2027 ist davon auszugehen, dass die Erträge die entstehenden Aufwendungen decken und wahrscheinlich sogar überdecken.“
Beschluss: Der Rat hat der Schaffung der neuen Stellen mehrheitlich zugestimmt. Nur die Fraktionen der AfD und AfM (Alternative für Menden) votierten dagegen.
Einrichtung eines kommunalen Ordnungsdienstes
Mit der aktuellen Besetzung kann das Ordnungsamt der Stadt Menden nur die regulären Öffnungszeiten der Stadtverwaltung abdecken. „Präsenz zeigende Streifengänge sind nicht möglich“, erklärt die Stadtverwaltung. Daher solle nun ein kommunaler Ordnungsdienst eingerichtet werden, der in allen anderen Städten in NRW mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern bereits bestehe.
„Die Zielsetzung des kommunalen Ordnungsdienstes ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung. Dies geschieht vorrangig durch Präsenz und präventives Handeln, aber auch durch die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sowie durch die Durchsetzung von gesetzlichen Bestimmungen. Mit einem KOD soll ein zentraler Baustein für ein Mehr an Sauberkeit und Sicherheit sowie Angstraumfreiheit eingeführt werden“, wirbt die Verwaltung für den Beschluss. Dafür müssten fünf neue Stellen geschaffen werden.
Beschluss: Bei zwei Gegenstimmen der Linken stimmte der Rat der Einrichtung eines kommunalen Ordnungsdienstes mit großer Mehrheit zu.
Eingangsklassen an den Grundschulen
An den Mendener Grundschulen sollen zum kommenden Schuljahr 21 Eingangsklassen gebildet werden, die wie folgt auf die einzelnen Schulen verteilt werden:
- Albert-Schweitzer-Schule Lahrfeld mit Teilstandort Schwitten: 5 Eingangsklassen
- Josefschule Menden: 3
- Anne-Frank-Schule: 2
- Bodelschwinghschule: 3
- Josefschule Lendringsen: 2
- Bischof-von-Ketteler-Schule mit Teilstandort Hüingsen: 3
- Nikolaus-Groß-Schule: 3
Beschluss: Dem Vorschlag der Verwaltung wurde einstimmig gefolgt.
Jugendhilfe im Strafverfahren
Für die Jugendhilfe im Strafverfahren soll eine zusätzliche halbe Stelle eingerichtet werden. Die gesetzlichen Grundlagen wurden 2019 reformiert. Im Gegensatz zur zuvor praktizierten Jugendgerichtshilfe beginnt die Arbeit der Jugendhilfe im Strafverfahren schon bei der Einleitung eines Jugendstrafverfahrens und schätzt ein, ob eine gerichtliche Sanktion überhaupt zielführend ist. „Das Jugendgericht Menden bemängelt zu Recht seit längerer Zeit, dass die Jugendhilfe im Strafverfahren der Stadt Menden (Sauerland) zu wenig differenzierte Angebote für die jugendlichen Straftäterinnen und Straftäter bereithält und neben der Ableistung von Sozialstunden, dem Arrest und einem Verkehrserziehungskurs wenig Unterstützung anbieten kann. Der Grund hierfür liegt allerdings nicht im mangelnden Interesse oder fehlenden Ideen, sondern vielmehr in den fehlenden personellen und finanziellen Ressourcen“, erläutert die Stadtverwaltung, warum Bedarf an einer Stellenaufstockung bestehe.
Beschluss: Die Stellen werden geschaffen, nur die AfD stimmte dagegen
Auflösung der „Stadtentwässerung Menden“
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Stadtentwässerung Menden (SEM)“ soll aufgelöst werden. „Die Aufgaben der Abwasserbeseitigung werden auf die Stadtverwaltung übertragen und künftig in einer Abteilung „Straßenbau und Stadtentwässerung“ wahrgenommen“, schlägt die Verwaltung vor. Die Gründe der 1998 vollzogenen Auslagerung der Aufgaben seien mittlerweile entfallen. „Die Trennung besteht dementsprechend überwiegend nur noch aus formalen Gründen und wird im Tagesgeschäft nicht mehr gelebt.“
Beschluss: Die Wiedereingliederung der Stadtentwässerung in die Kernverwaltung wurde einstimmig beschlossen.
Weitere Informationen
Die vollständige Tagesordnung und die Vorlagen der Stadtverwaltung sind abrufbar im Ratsinformationssystem.



