Menden. Die Stadt Menden bereitet den Versand der Steuerbescheide vor, der dieses Jahr später erfolgt als gewöhnlich. Die in dieser Woche beschlossene Steuererhöhung ist dafür aber nicht der Grund.
Der jährliche Versand der Steuerbescheide (Grundbesitzabgaben, Gewerbe-, Zweitwohnungs- und Hundesteuer) sowie der Tiefgaragengebühren verzögert sich in diesem Jahr auf den 13. Februar. Die Stadt Menden gibt die Einführung einer neuen Finanzsoftware in einer Pressemitteilung als Grund für die Verzögerung an. Die erste Fälligkeit fällt auf den 17. März, die weiteren Fälligkeiten bleiben wie bisher der 15. Mai, 15. August und 15. November.
Der Grundsteuerhebesatz wurde durch Beschluss des Haushaltssicherungskonzepts mit Ratsbeschluss vom 3. Februar ab dem 1. Januar 2026 für Wohngrundstücke auf 813 Prozent und für Nichtwohngrundstücke auf 1327 Prozent festgelegt.
Seit Anfang November eingehende Mitteilungen konnten durch den Buchungsstopp im Zuge der Programmumstellung nicht mehr berücksichtigen werden. Darunter fallen Eigentümerwechsel, Änderungen bei Messbeträgen und Abfallbehälterwechsel bei den Grundbesitzabgaben; Veranlagungen und Anpassungen der Vorauszahlungen bei der Gewerbesteuer sowie Hunde An- und Abmeldungen.
Bescheide mit einem veralteten Sachstand, die noch nicht korrigiert werden konnten, werden durch die Steuerabteilung im Zuge der weiteren Bearbeitung durch einen Änderungsbescheid automatisch richtiggestellt. Zu bereits gemeldeten Sachverhalten erhalten Bürgerinnen und Bürger ohne Ihr Zutun einen Änderungsbescheid.
Bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger per E-Mail an steuerabteilung@menden.de wenden.



