Altena/Nachrodt-Wiblingwerde. 500 Tonnen passen rein ins Salzlager der Stadt, rund die Hälfte davon ist seit Beginn der Schneefälle in dieser Woche schon auf den Straßen in Altena und Nachrodt-Wiblingwerde gelandet.
Winterdienst – während er in vielen Städten und Gemeinden nicht mehr von der Kommune erledigt wird, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des heimischen Baubetriebshofes seit dem 14. Januar 2024 täglich interkommunal von morgens fünf bis abends um 20 Uhr mit Streu- und Räumfahrzeugen bergauf und bergab im Einsatz. Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger sei sehr froh darüber, dass es gemacht wird und wie es gemacht wird. „Es gibt nur wenige, die meckern“, erklärt Bauhof-Chef Robert Groppe im Gespräch mit lokalstimme.de.
Oft behindern falsch geparkte Autos den Winterdienst
„Unser Team hat gerade sehr viel Arbeit und macht das alles sehr gut“, lobt er seine Mitarbeitenden, die bei ihren Einsätzen oft mit Problemen zu kämpfen haben. In erster Linie behinderten falsch geparkte Autos den Winterdienst. In engen Straßen, wie der Rothenschlade, dem Kohlhagener Weg oder am Tiergarten und am Knerling sei das oft der Fall. „3,15 Meter Breite müssen auf der Fahrbahn frei bleiben, sonst kommen wir nicht durch – Rettungsdienst und Feuerwehr im Übrigen auch nicht“, verdeutlich Groppe. Wenn gleich zu Beginn ein Auto zu weit auf der Fahrbahn abgestellt worden sei, könnten die Räumfahrzeuge nicht in die Straße reinfahren und müssten unverrichteter Dinge wieder abrücken.
„Dann erhalten wir Anrufe von fragenden Bürgern, aber eben auch von solchen, die uns direkt drohen“, berichtet der Baubetriebshof-Chef. Das reiche von persönlichen Beleidigungen bis hin zu: „Ich hau dir die Schneeschüppe auf den Kopf!“. Das sei natürlich alles andere als schön, in den meisten Fällen könne man die Wogen aber mit dem Erklären der Gründe wieder glätten. Im Idealfall werde die betroffene Straße zu einem späteren Zeitpunkt erneut angefahren. „Das kann dann aber dauern, denn es gilt, eine Vielzahl von Fahrbahnen zu räumen. Und die Hauptstraßen haben immer Priorität“, so Groppe. Es gibt für jeden Bezirk einen Streuplan, nach dem die Straßen der Reihe nach freigeräumt und gestreut werden.
„Es ist keine absolute Gefahrlosigkeit herzustellen“
30 Mitarbeitende des Baubetriebshofes sind derzeit zweizügig mit insgesamt 15 Fahrzeugen im Winterdienst-Einsatz. Darunter ein eigener Unimog und sechs geliehene, wovon jetzt einer davon wegen eines Totalausfalls der Bremsen aus dem Dienst genommen werden musste. Vier Fremdfirmen unterstützen zudem den Baubetriebshof in den Randgebieten. Und trotzdem: „Es ist keine absolute Gefahrlosigkeit herzustellen“, zitiert Robert Groppe aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Hamm vom 30. September 2020. „Die Kommune als Trägerin der Straßenbaulast hat die Pflicht, in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die zur Herbeiführung und Erhaltung eines für die Benutzer hinreichend sicheren Zustandes der Verkehrsfläche erforderlich sind.
Hierbei ist keine absolute Gefahrlosigkeit herzustellen. Denn dies ist mit zumutbaren Mitteln nicht zu erreichen“, heißt es dort vollständig.
„Jeder ist auch selbst verantwortlich“
Nichtsdestotrotz werde in Altena und Nachrodt-Wiblingwerde bestmöglich Winterdienst geleistet, erklärt der Baubetriebshof-Chef. Das gehe jedoch nur unter Einhaltung von Verkehrsregeln aller Bürgerinnen und Bürger sowie gegenseitiger Rücksichtnahme. So sei es auch unverständlich, dass sich Autofahrer mit Sommerreifen oder abgefahrenen Winterreifen bei dieser Schneelage auf die Straßen begeben. Ebenso müssten Fußgänger wintertaugliches Schuhwerk tragen. „Jeder ist auch selbst verantwortlich“, so Groppe.
Streusalz ist in Altena und Nachrodt-Wiblingwerde verboten
In diesem Zusammenhang erinnert Robert Groppe daran, dass der Bürger zum Schutz von Natur und Grundwasser in Altena und Nachrodt-Wiblingwerde kein Streusalz einsetzen darf, sondern abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat benutzen muss. Lediglich bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen, wie extremen Steigungen und Treppen, sei Salz erlaubt. Wer Salz auf gut begehbaren Gehwegen streue, könne mit einem Bußgeld belegt werden. Geräumt werden müssten die Gehwege von den Anliegern ab 7 Uhr morgens und zwar auf einer Breite von ein Meter bis 1,50 Meter.
Hierzu ein Tipp des Umweltbundesamtes: „Nach der Schneeräumung verbliebene Glätte sollte mit Splitt, Granulat oder Sand bestreut werden. Achten Sie beim Einkauf auf den Blauen Engel für salzfreie Streumittel. Energieintensiv hergestellte Streumittel (zum Beispiel Blähton) sollten Sie hingegen nur sparsam einsetzen. Nur bei hartnäckigen Vereisungen und an Gefahrenstellen (zum Beispiel Treppen), ist in einigen Kommunen die sparsame Verwendung von Streusalz erlaubt.