Arnsberg/Altena. Nach Lokalstimme.de Informationen hat das Verwaltungsgericht in Arnsberg einen Baustopp für die geplante Windkraftanlagen auf dem Kohlberg in einem Eilverfahren verhängt. Die SL Windenergie möchte sechs Windkraftanlagen mit einer Höhe von bis zu 200 Metern auf dem Kohlberg errichten.
Des Weiteren soll es, nach uns vorliegenden Informationen, zu Problemen mit der Rechtsgültigkeit des Flächennutzungsplanes geben. Auf telefonische Nachfrage beim 1. Vorsitzenden der Bürgerinitiative „Rettet den Kohlberg“ Dr. Frank Hoffmann, kann uns dieser die Lokalstimme.de Informationen noch nicht bestätigen. „Wir sind nicht Prozessbeteiligter, das ist der LNU (Anmerkung der Redaktion Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V.). Aber wenn es so sein sollte, dann wäre dies ein überwältigender Erfolg!“
Baustopp im Eilverfahren auf dem Kohlberg
Rainer Fischer, Geschäftsführer vom LNU, bestätigte LOKALSTIMME.DE gegenüber das es im Eilverfahren einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Arnsberg gegeben hat, „der ganz im unserem Sinne ausgefallen ist, ein schriftlicher Beschluss, eine mündliche Verhandlung hat es nicht gegeben. Das ist das sogenannte Eilverfahren, nicht die ganz gründliche Prüfung des Verfahrens, sondern nur die Eilentscheidung und die läuft jetzt auf einem Baustopp hinaus. Wir haben mit unserer Klage auf ganzer Linie Erfolg!“
Gegen diesen Beschluss im Eilverfahren kann der Windparkbetreiber innerhalb von zwei Wochen beim Oberverwaltungsgericht Einspruch einlegen. „Es ist die herausragende Bedeutung des Landschaftsbildes, auf denen das Verwaltungsgericht abstellt, das man eigentlich, das nicht durch eine Ausnahme vom Landschaftsschutz rechtfertigen kann. Sondern man hätte eigentlich das komplette Landschaftsschutzgebiet aufheben müssen. Aber nach dem Tenor der Eilentscheidung, habe ich keine Zweifel daran das die Entscheidung in der Hauptsache auch so im unserem Sinne fallen würde“, so Rainer Fischer vom LNU weiter.
Die Pressestelle des Verwaltungsgerichtes in Arnsberg konnte gegenüber Lokalstimme.de bestätigen, das es einen Beschluss im Eilverfahren gegeben hat. „Zum genauen Inhalt können wir aber noch keine Auskunft geben, da noch nicht alle Rückmeldungen über die erfolgreiche Zustellung an die Prozessbeteiligten erfolgt ist“, so Richter Vincent Basteck vom Verwaltungsgericht Arnsberg im Gespräch mit Lokalstimme.de.
Bei einem Eilverfahren handelt es sich um eine vorläufige Einschätzung mit aufschiebender Wirkung auf das Hauptverfahren. Es ist noch keine rechtskräftige Entscheidung über die Klage an sich.
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