Märkischer Kreis. Kehrtwende beim Märkische Kreis: Der Kreis hält an seiner am Freitag (8. April) verhängten Ausgangssperre fest und legt Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg ein. Die Arnsberger Behörde hatte die Ausgangssperre am Dienstag (13. April) gekippt. Landrat Marco Voge will zudem die Allgemeinverfügung des Kreises mit der Ausgangssperre weiter anwenden. Noch am Nachmittag sah das anders aus.
Seine Vorgehensweise hat der Märkische Kreis am Dienstagabend in einer Presseerklärung mitgeteilt und sich darin auf eine „enge Abstimmung mit dem Landesgesundheitsministerium“ berufen und auf die eingeleitete Verschärfung des Bundesinfektionsschutzgesetzes hingewiesen; letztere sieht vor, die Verhängung von Ausgangsbeschränkungen zur Infektionsbekämpfung bundeseinheitlich und klarer zu regeln. Dieses Gesetz ist allerdings noch nicht in Kraft.
Erste Info: Verfügung wird ausgesetzt
Noch am Dienstagnachmittag hatte der Kreis nach Informationen von LOKALSTIMME.DE die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden im MK per Mail darüber informiert, dass die Allgemeinverfügung inklusive der Ausgangssperre zunächst ausgesetzt werden soll. Daraufhin dürften alle Ordnungsämter, die in Corona-Zeiten schon lange über eine Arbeitsüberlastung klagen, sich auch personell beim Dienstplan eingestellt haben – bevor am Abend dann die Weisung aus dem Kreishaus kommt: Die Ausgangssperre soll doch weiter gelten.
Gericht hat ernste Zweifel an Rechtmäßigkeit
Den Hinweisen des Verwaltungsgerichts Arnsberg folgt der MK-Krisenstab um Landrat Voge (CDU) mit der Aufrechterhaltung der Ausgangssperre offenbar nicht. Die Arnsberger Richter hatten „ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Regelung“ geltend gemacht. So habe der Kreis nicht ausreichend nachgewiesen, dass ohne die nächtliche Ausgangssperre (von 21 bis 5 Uhr) eine Eindämmung des Infektionsgeschehens gefährdet wäre.
Jetzt kündigt der Märkische Kreis an, vor die nächst höhere Instanz ziehen zu wollen und das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster anzurufen. Gleichzeitig soll die Allgemeinverfügung inklusive der nächtlichen Ausgangssperre mit ihrer Vielzahl von Ausnahmeregelungen (Spaziergang, Joggen etc.) aber weiterhin angewendet und damit wohl auch durchgesetzt werden, was Ordnungsämter und Polizei weiter fordert. (CMz/BB)
Die Mitteilung des Märkischen Kreises im Wortlaut:
„Der Märkische Kreis hat in enger, auch juristischer Abstimmung mit dem Land gezielte Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erlassen. Die mit dem NRW-Gesundheitsministerium abgestimmte Allgemeinverfügung ist seit dem 9. April gültig. Mit der darin verankerten Ausgangssperre sind zielgerichtete Maßnahmen ergriffen worden, die zum Infektionsgeschehen im Kreis passen. ,Das Thema hat aktuell eine große landes- und bundespolitische Tragweite. Darum stehen wir im engen Austausch mit dem Ministerium, das uns ausdrücklich dazu aufgefordert und darin bestärkt hat, in dieser Fragestellung eine Entscheidung der nächsthöheren Instanz herbeizuführen‘, sagt Landrat Marco Voge.
Hintergrund: Am Dienstag hat das Verwaltungsgericht Arnsberg in einem Eilbeschluss einem Antrag gegen die durch die Allgemeinverfügung des Kreises erlassene Ausgangsbeschränkung stattgegeben. Der Kreis wird Beschwerde gegen diesen Beschluss einlegen. Bis auf weiteres bleibt die Allgemeinverfügung des Kreises in Kraft. Heißt: Der Vollzug der Allgemeinverfügung durch die Ordnungsbehörden und die Polizei wird nach Entscheidung des Krisenstabs nicht ausgesetzt.
Das Verwaltungsgericht Arnsberg macht deutlich, dass Ausgangsbeschränkungen ,grundsätzlich ein geeignetes Mittel zur Pandemiebekämpfung und damit zum Schutz von Leben und Gesundheit sowie der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems darstellen‘. Wörtlich heißt es: ,Durch die getroffene Maßnahme werden nächtliche Kontakte von in verschiedenen Haushalten lebenden Personen erschwert, sodass im Hinblick auf den erheblichen Beitrag privater Zusammenkünfte zum Infektionsgeschehen […] zumindest eine gewisse Abschwächung der weiteren Ausbreitung von Infektionen […] zu erwarten ist.‘
Darüber hinaus verfolgt die Anordnung der Ausgangsbeschränkung laut Verwaltungsgericht einem ,legitimen Zweck‘. Gemeint ist damit die Eindämmung der weiteren Verbreitung des Coronavirus und ,der damit einhergehenden Gefahren für die Bevölkerung‘. Die Gefahrenlage im Märkischen Kreis sei ,weiterhin als ernst einzuschätzen‘ – vor allem im Hinblick auf eine mögliche Überlastung des Gesundheitswesens. Den Beschluss begründet das Verwaltungsgericht Arnsberg unter anderem damit, dass weitere Begründungen erforderlich seien, inwieweit private Kontakte zur Nachtzeit außerhalb von Unterkünften einen Anteil am Infektionsgeschehen aufweisen.
Aufgrund des weiterhin hohen Infektionsgeschehens und dem nach den Osterferien wieder gestiegenen 7-Tage-Inzidenzwert (201,6 am Dienstag) waren und sind aus Sicht des Krisenstabs schärfere Maßnahmen notwendig. In enger Abstimmung mit dem NRW-Gesundheitsministerium wird der Kreis daher gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg Beschwerde einlegen. Ziel ist weiterhin, die derzeitige Infektionswelle zu brechen. Das Verfahren landet somit vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Das Instrument der Ausgangssperre wird aktuell auch auf Bundesebene im Rahmen des neuen Infektionsschutzgesetzes diskutiert und soll einem Kabinettsbeschluss vom Dienstag zufolge bundesweit zukünftig für Kreise ab einer Inzidenz von mehr als 100 in Kraft treten.
,Wir haben den Beschluss und die Begründung des Verwaltungsgerichts Arnsberg detailliert im Krisenstab analysiert. Unser Ziel bleibt eindeutig: Das Infektionsgeschehen im Kreis gezielt und passgenau einzudämmen. Dafür sind bei uns weiterhin Maßnahmen über die landesweiten Regeln hinaus notwendig. Mein Dank gilt ausdrücklich allen, die sich weiterhin diszipliniert an die Regeln halten und Kontakte meiden. Uns ist bewusst, dass schärfere Maßnahmen auch diejenigen treffen, die sich an die Regeln halten. Sie richten sich aber vor allem an diejenigen, die mit unvorsichtigem Verhalten das Infektionsgeschehen anfachen. Deshalb sind die Verschärfungen nach wie vor richtig‘, sagt Landrat Marco Voge.
Der Krisenstab des Märkischen Kreises appelliert an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger, weiterhin konsequent die AHAL (Abstand-Händehygiene-Alltagsmaske-Lüften)-Regeln einzuhalten und Kontakte, besonders im privaten Bereich, auf ein Minimum zu beschränken. ,Das Virus unterscheidet nicht zwischen öffentlichem und privatem Raum.‘ „