Märkischer Kreis/Meinerzhagen. Immer wieder sorgen im Kreisgebiet ausgelegte Köder für Entsetzen. Der aktuelle Fall aus Meinerzhagen zeigt auf erschreckende Weise, wie grausam solche Taten sind: Ein Hund verstarb nach der Aufnahme eines mit Rasierklingen präparierten Fleischköders.
Wie die Polizei in einer Presseinformation mitteilt, erstattete eine Meinerzhagenerin am Dienstagvormittag (16. Juni) Anzeige auf der Wache. Nach ihren Angaben hatte ihr Hund am Montagvormittag an der Dränkerkampstraße etwas vom Boden aufgenommen. Obwohl die Halterin noch bemerkte, dass das Tier etwas verschluckte, konnte sie nicht mehr rechtzeitig eingreifen.
In den folgenden Stunden verschlechterte sich der Gesundheitszustand des Hundes erheblich. Das Tier musste schließlich notoperiert werden. Während des Eingriffs entfernten Tierärzte insgesamt zehn Rasierklingen sowie eine größere Menge Tatar aus dem Magen des Hundes. Trotz der sofort eingeleiteten medizinischen Maßnahmen verstarb das Tier in der Nacht.
Die Polizei geht davon aus, dass unbekannte Täter das präparierte Fleisch gezielt ausgelegt haben. Die Beamten ermitteln nun wegen einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz und hofft auf Hinweise aus der Bevölkerung.
Freiheitsstrafen für die Täter möglich
Sollten die Verantwortlichen ermittelt werden, drohen ihnen empfindliche strafrechtliche Konsequenzen. Nach § 17 des Tierschutzgesetzes wird bestraft, wer einem Wirbeltier ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt oder es tötet. Dafür sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Darüber hinaus wird bei derartigen Tatenkommt die Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung (§ 303 Strafgesetzbuch) in Betracht gezogen. Obwohl Tiere rechtlich keine Sachen sind, werden sie im Strafrecht hinsichtlich des Eigentumsschutzes ähnlich behandelt. Da Hunde im Eigentum ihrer Halter stehen, kann die Tötung des Tieres zusätzlich als Sachbeschädigung gewertet werden. Hierfür drohen weitere Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Neben den strafrechtlichen Folgen können auf die Täter erhebliche zivilrechtliche Forderungen zukommen. Dazu zählen unter anderem Tierarzt- und Operationskosten sowie weitere Schadensersatzansprüche.
Schutz durch gezieltes Training
Es gibt keinen 100-prozentigen Schutz vor Giftködern oder vor mit Rasierklingen präpariertem Fleisch, das bewusst ausgelegt wird, um Hunden zu schaden. Einzig können vorbeugende Handlungen gelehrt und Konditionierung des Abrufverhalten trainiert werden. Hunde können durch derart gezieltes Training geformt werden, so dass sie schließlich durch ein gewisses Verhalten anzeigen können, wenn sie draußen etwas gefunden haben. Hier lohnt es sich, Hundeschulen im Märkischen Kreis anzusprechen, ob sie derartige Angebote im Programm haben.



