Eilantrag gegen die Bestellung eines Beauftragten für die Haushaltssanierung in Altena endgültig gescheitert
Die Stadt Altena kann gegen die Bestellung eines Beauftragten für die Haushaltssanierung keinen vorläufigen Rechtsschutz beanspruchen. Dies hat der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts mit Beschluss vom 4. Juli 2014 entschieden.