Altena. Infolge des Cyberangriffs im Oktober 2023 auf den kommunalen Dienstleister Südwestfalen-IT ist die Stadt Altena nicht in der Lage gewesen, Lastschriften einzuziehen. Das wird nun nachgeholt.

Betroffen sind insbesondere die Grundbesitzabgaben, die kommunalen Steuern und weitere Beiträge, für die die Bürgerinnen und Bürger das Lastschriftverfahren gewählt haben. Für alle anderen Zahlungspflichten, die per Dauerauftrag oder Einzelüberweisung bezahlt werden, gelten die üblichen Fälligkeitstermine.


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Diese Termine stehen fest

Der letzte Haupthebetermin für Grundbesitzabgaben vom 15. November 2023 wird am 15. Februar 2024 nachgeholt. Der noch bevorstehende Haupthebetermin, eigentlich geplant am 15. Februar 2024, wird jetzt am 15. April 2024 sein. Der Grund dafür: Die Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2024 werden Anfang März verschickt, denn zunächst muss der Rat der Stadt Altena Ende Februar die Gebührensätze für die Abfallentsorgung 2024 beschließen. Der nächste übliche Fälligkeitstermin ist somit der 15. Mai 2024, an dem auch erstmals wieder regulär die Grundsteuer per Sepa-Lastschriftmandat von der Stadt eingezogen wird.

Ebenso am 15. Februar 2024 wird die am 15. November 2023 fällig gewesene Gewerbesteuer eingezogen. Das allerdings nur, wenn die Unternehmen der Aufforderung nicht nachgekommen sind, ihre Beträge selbst zu überweisen. Zudem werden am 15. Februar 2024 die Beträge zum, an diesem Tage üblichen Hebetermin eingezogen, ebenso wie die Hundesteuer.

Wichtig für Eltern

Am 15. Februar 2024 werden die Kita-, OGS- und Tagespflegebeiträge abgebucht, die eigentlich im November und Dezember 2023 fällig waren. Und am 15. März 2024 werden von den Konten der Eltern Beiträge für insgesamt drei Monate abgebucht: Nämlich die Nachholung der Termine von Januar und Februar sowie die reguläre Abbuchung für März.

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