Altena. Die Altenaer Grünen wollen die Burgstadt bis zum Jahr 2040 zur Klimaneutralität führen. Für diesen “Fahrplan zur Klimaneutralität” sollen Bürgermeister Uwe Kober und die Stadtverwaltung bis Ende September 2022 einen “umfassenden Investitionsplan” vorlegen.

Für das kommende Jahr sollen dazu 40.000 Euro an Mitteln im Haushalt der Stadt Altena bereitgestellt werden. Das geht aus einem Antrag der Grünen-Fraktion vor, den als erstes Gremium der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am Dienstag (16. November) beraten soll.


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Die Grünen haben es auf die Reduzierung des Kohlendioxid-Ausstoßes abgesehen; das Gas gilt als klimaschädlich und trägt zur Erwärmung des Weltklimas bei. Sie fordern u. a. in einem Maßnahmenpaket, dass den Beschäftigten in der Stadtverwaltung und in den Außenstellen des Märkischen Kreises in Altena der Umstieg auf E-Mobilität durch mehr Ladesäulen erleichtert. Auch in Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist, sollen die Vertreter der Stadt auf ähnliche Investitionspläne hinwirken.

Den Grünen geht es dabei nicht um “eine sofort umsetzungsfähige Detailplanung”; stattdessen solle “nach derzeitigem Stand der Wissenschaft und Technik” eine “möglichst realistische Übersicht” über die zum Erreichen der Klimaneutralität erforderlichen Investitionen erstellt werden. Dabei sollen ausdrücklich auch Möglichkeiten geprüft werden, an Fördergelder zu kommen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr kommt am Dienstag (16. November) um 17 Uhr im Georg-von-Holtzbrinck-Saal in der Burg Holtzbrinck zusammen; die Sitzung ist öffentlich. Im Mittelpunkt stehen dabei die Beratungen des Etatentwurfs. (CMz)

Die Begründung des Antrags der Fraktion von Bündnis’90/Die Grünen hier im Wortlaut:

“Die Notwendigkeit, unsere Wirtschaftsweise innerhalb der nächsten Jahrzehnte vollumfänglich hin zu einer klimaneutralen Energiebereitstellung umzubauen, ist inzwischen allgemein anerkannt und hat sich politisch und juristisch manifestiert. Die Festlegung definitiver Enddaten der Nutzung fossiler Energieträger ermöglicht grundsätzlich die Erstellung eines festen Zeitplans zur Umstellung der einzelnen Energieverbraucher. Folgende Zielgrößen sind in einem solchen Plan zu optimieren bzw. in Einklang zu bringen:

  • Maximierung der CO² Einsparung im Zeitverlauf (möglichst hohe Einsparmengen möglichst zeitnah, verbunden mit entsprechenden Verbrauchskosteneinsparungen bei steigenden Preisen für die Kohlenstoffgebundenen Energieträger)
  • Gleichmäßige finanzielle Belastung durch die Investitionskosten, gleichmäßige Auslastung der Planungs- und Umsetzungsressourcen (Ingenieure, Handwerker)
  • Minimierung der Vermögensverluste durch die unvermeidliche Verkürzung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer klimaschädlicher Technik (Vermeidung von Fehlinvestitionen/ Mehrfachumbauten)

Eine pauschale Einschätzung des Investitionsbedarfs, wie sie mit Hilfe von groben Kategorisierungen bei privaten Wohnhäusern noch denkbar ist, kann bei dem sowohl bezüglich der Architektonik als auch bezüglich der Nutzungen sehr heterogen Gebäudebestand der öffentlichen Hände nicht gelingen. Es bedarf tiefgreifender ingenieurtechnischer Expertise, um ein realitätsnahes Bild zu erlangen.

Der „Fahrplan Klimaneutralität“ schafft eine Übersicht über die notwendigen Investitionen und die für andere Vorhaben verbleibenden finanziellen Spielräume und ermöglicht somit eine verstetigte Finanzplanung. Zudem verhindert er, dass bei rein situativ vorgenommenen Bautätigkeiten (z. B. nur bei Ausfall alter Technik, anstehenden Umnutzungen, Veränderungen der Vorschriften) Fehlinvestitionen vorgenommen werden, weil die vermeintlich kurzfristig günstigsten und baulich wenig aufwendigen Lösungen mittel- oder langfristigen oft nicht zur Klimaneutralität führen (z. B. Ersatz einer Gasheizung in einem Schulgebäude durch eine ebenfalls klimaschädliche Holzpellet-Heizung ohne weitere Gebäudedämmung). Zudem steht, ohne einen umfassenden Investitionsplan, zu befürchten, dass aus kurzfristigen finanziellen Gründen planungsaufwendige bzw. technisch schwierige Projekte in die Zukunft verschoben werden, die mittel- bis langfristig zu erheblichen Mehrkosten (z. B. durch steigende Kosten für fossile Energieträger) sowie zu einem erheblichen Investitionsstau führen können.

Die Bundesregierung hat sich in ihrem Klimaschutzgesetz verpflichtet, bis 2030 65% und bis 2040 88% weniger CO2 auszustoßen als 1990. Klimaneutralität wird für ganz Deutschland 2045 angestrebt. Es ist davon auszugehen, dass die letzten 12% bis zur Klimaneutralität den Fracht- und Personenverkehren auf den Meeren und in der Luft sowie der Schwerindustrie und der chemischen Industrie vorbehalten bleibt. Um das vorgegebene Gesamtziel der Klimaneutralität nicht zu gefährden, bedeutet dies Klimaneutralität für die Gebietskörperschaften bis 2040.

In fachlicher Hinsicht ist eine teilweise Anlehnung an die im Bundesland Baden-Württemberg per Landesgesetz etablierte Kommunalen Wärmeplanung denkbar…”

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