Iserlohn. In einer heute Mittag veröffentlichen Stellungnahme der FDP Iserlohn, fordert die Partei den Bürgermeister Dr. Ahrens zum Rücktritt auf. Dieser hatte angeblich, wie bereits berichtet, eine Abfindungszahlung in Höhe von 250.000 Euro an einen Mitarbeiter der Stadt auszahlen lassen und dieses zur Chefsache erklärt.

Die Stellungnahme der FDP im Wortlaut:

Nach einer mehrstündigen Sondersitzung der Fraktion am Donnerstag und eingehender Analyse aller bisher vorliegenden Dokumente und Aussagen, geben die Freien Demokraten folgende Stellungnahme ab:
Die Zahlung einer derart unverhältnismäßig hohen Abfindung an einen städtischen Mitarbeiter entsetzt uns. Das Unverständnis, teilweise sogar die Wut der Bürger sind für uns nachvollziehbar, die Entscheidungen insbesondere des Bürgermeisters sind es nicht. Wir erwarten eine lücken- und schonungslose juristische Klärung des Vorgangs durch Rechtsexperten und ggf. Gerichte. Über entsprechende Schritte hierzu muss nach Beantwortung der diversen Anfragen zur Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am Dienstag beraten und zeitnah entschieden werden.


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Ungeachtet der rechtlichen Einordnung ist jedoch bereits ein schwerer politischer Schaden entstanden. Der Ablauf und alle Beteiligungen an dieser folgenschweren Fehlentscheidung müssen vollumfänglich und transparent nachvollzogen werden. Es steht jedenfalls fest: Als Kopf der Verwaltung hat Herr Dr. Ahrens die Zahlung zur Chefsache erklärt. Die Auswirkungen hätten ihm bewusst sein müssen. Eine Einbindung des Rates, zumindest eine vorherige Information an die Fraktionsvorsitzenden wäre für uns eine Selbstverständlichkeit gewesen. In Summe aller Faktoren ist aus Sicht der FDP bereits jetzt die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister nicht mehr gegeben. Wir fordern Herrn Dr. Ahrens deshalb auf, das Amt nach der Sitzung am Dienstag zur Verfügung zu stellen. Die FDP wird sich dafür einsetzen, Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung und die Befugnisse des Bürgermeisters parteiübergreifend überprüfen zu lassen und ggf. einzuschränken. Die gewählten Ratsvertreter dürfen auch zukünftig nicht in dieser Art und Weise übergangen werden. Die Rahmenbedingungen sind nach diesem Vorfall neu zu justieren. Hierfür ist eine Neubesetzung der Position des Verwaltungschefs für uns ein unabdingbares Signal.

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