Altena. Die Euro-Tandem-Tour führt in der kommenden Woche durch den Märkischen Kreis. Die Polizei informiert über Verkehrsbeeinträchtigungen am Dienstag in Altena und Letmathe.
Am Dienstag, 1. September, wird es auf den Straßen in und um Altena zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen, teilt die Polizei mit. Dann erreicht die Euro-Tandem-Tour 2026, die im hessischen Seligenstadt startet, den Märkischen Kreis. Die Teilnehmer legen über 700 Kilometer zurück. Die Tour bringt Menschen mit und ohne Sehbehinderung auf dem Tandem zusammen. Der Tour-Tross besteht aus 23 Tandems und sechs Einzelfahrerinnen und -fahrern. Damit sind mehr als 50 Radfahrende gemeinsam auf der Strecke unterwegs.
Rahmedestraße und Lenneuferstraße werden am Dienstagmittag erreicht
Die Fahrerinnen und Fahrer kommen während ihrer dritten Etappe aus Richtung Sorpesee über die Sunderner Straße und erreichen am Dienstag zwischen 11 und 12 Uhr bei Langenholthausen das Gebiet des Märkischen Kreises, heißt es in einer Mitteilung der Polizei. Die Strecke führt über die Iserlohner Straße an Garbeck vorbei und über die Balver Straße nach Neuenrade auf die B 229. Die Tour zweigt rechts ab, den Höllmecker Weg runter und weiter über die B 236 bis nach Altena. Gegen 13 Uhr ist ein Abstecher über die Rahmedestraße bis nach Mühlenrahmede geplant. Dort verbringen die Teilnehmer für etwa 90 Minuten eine Mittagspause, bevor es zurück in die Altenaer Innenstadt geht.
Über die Lenneuferstraße führt der Weg bis zum Selvekreisel und dort wieder auf die B 236 über Nachrodt bis nach Letmathe. Der Verband nimmt den Weg über Lennedamm und Oeger Straße bis auf Hagener Stadtgebiet. Dort überquert die Gruppe voraussichtlich gegen 15 Uhr die Kreis- und Stadtgrenze.
Teilnehmer haben besondere Rechte nach der Straßenverkehrsordnung
Die Teilnehmenden fahren nicht als lose Gruppe, sondern als geschlossener Verband im Sinne des § 27 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Eine solche Kolonne darf nicht durch andere Verkehrsteilnehmende unterbrochen werden. Außerdem haben sie ein Ampel- und Vorfahrtsrecht. Wenn ein Teil der Gruppe oder auch nur das erste Tandem eine Ampel bei grün passiert, dürfen alle anderen die Ampel ebenfalls passieren, auch wenn diese inzwischen auf Rotlicht gewechselt hat. Für andere Verkehrsteilnehmende kann die Kolonnenfahrt deshalb zunächst ungewohnt wirken. Außerdem kann es aufgrund dessen zu Verkehrsbehinderungen kommen.
Die Polizei bittet alle Verkehrsteilnehmenden, sich auf die besondere Situation einzustellen, ausreichend Abstand zu halten und den Anweisungen der eingesetzten Polizeikräfte Folge zu leisten.



