Altena. Um 17 Uhr beginnt die öffentliche Ratssitzung, in der es unter anderem um ein Gutachten gehen soll, wie es mit der Feuerwehr in Altena weiter gehen soll. Wird es nur noch eine Tageswache oder welche Modelle werden gleich vorgestellt. Wir berichten Live aus dem Ratssaal in Altena.

Live aus dem Ratssaal in Altena:


Hintergrund:

Die Stadt Altena (Westf.) nimmt seit dem Jahr 2012 als pflichtige Kommune (Stufe 1) am Stärkungspakt Kommunalfinanzen des Landes Nordrhein-Westfalen teil. Im Rahmen ihres Haushaltssanierungsplans wird bekanntlich seit 2015 eine neue Konsolidierungsmaßnahme im Bereich Brandschutz diskutiert. An der Erstellung der Organisationsanalyse waren die Wehrleitung, der kommissarische Wachenleiter und der Personalrat von Anfang an beteiligt.

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Um die Konsolidierungsmaßnahme zu erarbeiten, beauftragte die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) das Unternehmen Rödl & Partner, Köln, mit einer Organisationsanalyse der Feuerwehr der Stadt Altena (Westf.). Das Ziel der Organisationsanalyse war die Optimierung bzw. Reduzierung des finanziellen Aufwands bei der Feuerwehr Altena (Westf.), welcher im Jahr 2013 insgesamt rund 1,87 Mio. EUR betrug, wobei der Zuschussbedarf der Feuerwehr bei rund 1,43 Mio. EUR lag.

Zu diesem Zweck sollte der Bereich Brandschutz hinsichtlich seiner Organisationsform und seiner Ablaufprozesse untersucht werden, um die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen, Einsparpotentiale zu ermitteln und gleichzeitig den zukünftigen Brandschutz sicherzustellen.

Hierzu wurden verschiedene Modelle entwickelt, mit denen die bestehende durchgängig mit hauptamtlichen Kräften besetzte Tages- und Nachtwache ersetzt und gleichzeitig der Personalbedarf für den Brandschutz verringert werden kann.

Darüber hinaus muss ein Standortkonzept erarbeitet werden, da einige Gebäude der Feuerwehr Altena (Westf.) weder den aktuellen Sicherheitsbestimmungen noch den Anforderungen effizienter Prozesse entsprechen.

Für eine Neuorganisation der Feuerwehr kommen grundsätzlich verschiedene Modelle in Frage, die in der Sitzung durch die GPA NRW vorgestellt werden soll. Sie wird die wesentliche Inhalte und Aussagen der Beratung zur Organisation der Feuerwehr der Stadt Altena (Westf.) vortragen. Die Führungskräfte der Feuerwehr werden durch die Wehrleitung im Laufe des Abends ebenfalls informiert.

Die Bezirksregierung hat mündlich eine Genehmigung in Aussicht gestellt für den Fall, dass der fortgeschriebene Brandschutzbedarfsplan genehmigungsfähig ist. Die schriftliche Mitteilung befindet sich nach einer Mail der Bezirksregierung Arnsberg vom 22. Juni 2017 noch auf dem Dienstweg.

In der übernächsten Ratssitzung am 25.09.2017 soll auf der Grundlage des Berichts eine Grundsatzentscheidung darüber getroffen werden, welches Wachenmodell gewählt wird. Im weiteren Schritt soll dann unter externer Begleitung ein neuer Brandschutzbedarfsplan erstellt werden, der auch Aspekte zur Lösung der Standortsituation enthalten wird.

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Altena nimmt den Bericht der GPA NRW zur Kenntnis.
Quelle: Ratsinformationssystem Stadt Altena

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