Altena. Das St. Vinzenz-Krankenhaus in Altena wurde, wie berichtet, am Dienstag geschlossen. Für viele ehemalige Patienten drängt sich nun die Frage auf was mit den Patientenakten passiert?

Ein Gerücht, das über ein gedrucktes Medium verbreitet wurde, machte am Morgen die Runde, dass die Patientenakten gegen Vorlage des Personalausweises an der Pforte des Krankenhauses abgeholt werden könnte. “Dies stimmt allerdings nicht”, so eine Unternehmenssprecherin auf Anfrage von LOKALSTIMME.DE.


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Das hat folgenden Hintergrund: Die originale Akte darf nicht an die ehemaligen Patienten heraus gegeben werden. Die ärztliche Berufsordnung verpflichtet das Krankenhaus nach § 10 zur Dokumentation der in Ausübung des Berufes gemachten Feststellungen und Maßnahmen. Diese Dokumentation dient einerseits einer sachgerechten Behandlung durch das Krankenhaus oder anderer behandelnder Ärzte, aber auch dem Informationsinteresse der Patienten. Für diese Akten besteht eine 10-jährige Aufbewahrungspflicht ab Behandlungsende.

Aufbewahrungspflicht endet nicht

Durch die Insolvenz des St. Vinzenz-Krankenhauses endet nicht die Aufbewahrungspflicht. Wie die Unternehmenssprecherin weiter mitteilt, können ehemalige Patienten weiterhin eine Kopie ihrer Patientenakte gegen eine Kostenerstattung beantragen.

Laut Radio MK gibt es allerdings Schwierigkeiten bei der Herausgabe der Unterlagen. Die Kanzlei des Insolvenzverwalters teilte dem Radiosender mit, dass sie sich in nächster Zeit darum kümmern würden. Der Märkischen Kreises verweist, laut Radio MK, darauf das die Patienten das Recht haben in die Unterlagen zu schauen. Röntgenaufnahmen zum Beispiel müssten dem weiter behandelnden Arzt zur Verfügung gestellt werden, um Doppeluntersuchungen zu vermeiden.

Die Kontaktdaten des Insolvenzverwalters:
Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele
Husemann, Eickhoff, Salmen & Partner GbR
Lissaboner Allee 1
44269 Dortmund
Tel:0231/54110
www.husemannpartner.de

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