50.000 Euro für schnelleres Internet in Altena

Altena. 50.000 Euro erhält Altena zur Bundesförderung für den Breitbandausbau. Lesen Sie dazu die Pressemitteilung von der Bundestagsabgeordneten Christel Voßbeck-Kayser:

„Durch die Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und das gemeinsame Hinwirken, freue ich mich, dass mit Altena eine weitere Stadt aus meinem Wahlkreis eine Bundesförderung für den Breitbandausbau erhält.


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Altena wird mit der Höchstsumme von 50.000 Euro gefördert. Diese Fördersumme deckt dabei die Beratung bei der Entwicklung von Projektanträgen komplett ab. Die Höchstförderung ist eine optimale Voraussetzung, um in die zweite Stufe des Bundesförderprogramms zu kommen.

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In dieser zweiten Stufe stehen bis zu 15 Millionen Euro pro Projekt für die Umsetzung zur Verfügung. Der Fördersatz beträgt 50 bis 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Da das Bundesprogramm mit Förderprogrammen zum Beispiel der Bundesländer kombinierbar ist, kann der Eigenanteil der Kommunen bis auf zehn Prozent reduziert werden.

Das Fördersystem soll den sonst wenig lukrativen Breitbandausbau in ländlichen Regionen ankurbeln. Ziel sind Übertragungsgeschwindigkeiten von 50 Megabit pro Sekunde flächendeckend bis 2018. Mit dem Bundesförderprogramm wird der Netzausbau technologieneutral gefördert.

Ich freue mich sehr, dass Altena durch die Bundesförderung einen wichtigen Impuls für das schnelle Internet erhält. Bürgerinnen und Bürger werden hierdurch ebenso wie unsere Unternehmen vor Ort profitieren. Das unionsgeführte Bundesverkehrsministerium setzt damit ein richtiges Zeichen zur Stärkung unseres erfolgreichen Wirtschaftsstandorts und unserer ganzen Region“, so Christel Voßbeck-Kayser.

Die Übergabe des Förderbescheids findet am 30. Mai 2016 im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Berlin statt. Hier erhalten neben Altena die Städte Neuenrade, Iserlohn und Plettenberg ebenfalls einen Förderbescheid. Bisher erhielten bereits Hemer, Nachrodt-Wiblingwerde, Werdohl und Balve die Höchstfördersumme.

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