Altena. Die beiden Brandstifter von Altena sind am Nachmittag von der Polizei in Altena festgenommen worden und dem Haftrichter in Hagen vorgeführt worden. Der ordnete Untersuchungshaft an. 

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Auf telefonischer Nachfrage bestätigte dies Staatsanwalt Dr. Pauli im Gespräch mit Lokalstimme.de. Den Haftbefehl hatte das Landgericht Hagen ausgestellt und nicht die Staatsanwaltschaft Hagen. Weitere Informationen liegen zum aktuellen Zeitpunkt nicht vor.

UPDATE 17.30 Uhr:

Schwurgericht ordnet Untersuchungshaft gegen beide Angeschuldigte an

Das 1. Schwurgericht des Landgerichts Hagen hat im Verfahren um den Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Altena vom 03.10.2015 einen Haftbefehl gegen beide Angeschuldigte erlassen.

Die Kammer geht nach bisheriger Würdigung des derzeitigen Standes der Sach- und Rechtslage davon aus, dass die beiden Angeschuldigten des versuchten Mordes dringend verdächtig sind.
Dabei stützt sich die Kammer auf den Haftgrund des § 112 Abs. 3 StPO, der auch auf versuchte Tötungsdelikte Anwendung findet. Angesichts der nunmehr im Raum stehenden möglichen Verurteilung wegen versuchten Mordes in sieben tateinheitlichen Fällen und der sich hieraus ergebenden Straferwartung, so führt die Kammer aus, bestehe erhebliche Fluchtgefahr, die auch durch die jeweiligen sozialen Bindungen der Angeschuldigten nicht hinreichend abgeschwächt oder gar aufgehoben werde.

Die Angeschuldigten wurden am heutigen Nachmittag von der Polizei festgenommen. Das Schwurgericht hat den Haftbefehl in Vollzug gesetzt. Die Angeschuldigten werden nunmehr der Justizvollzugsanstalt zugeführt.

Quelle: Justizpressestelle Landgericht Hagen

Hintergrund:

Die beiden jungen Männer hatten, in der Nacht zum 3. Oktober, in einer Flüchtlingsunterkunft in Altena Feuer gelegt. Es kam zu einem Schwelbrand den Nachbarn am nächsten Tag entdeckten und die Feuerwehr alarmierten.

Die Staatsanwaltschaft Hagen sah in dem Brandanschlag nur eine schwere Brandstiftung und ließ die Täter auf freien Fuß, was für Unverständnis in der Bevölkerung und bei Pressevertretern in ganz Deutschland gesorgt hatte. Die 4. große Strafkammer des Landgerichts Hagen sah in dem Brandanschlag einen siebenfachen Mordversuch und erließ heute einen Haftbefehl gegen die beiden Männer.

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