Märkischer Kreis. Hemer, Iserlohn und Menden wehren sich vor dem Verwaltungsgericht gegen hohe Zahlungen für die Märkischen Kliniken. Ein Urteil fällten die Richter noch nicht, ließen aber durchblicken, in welche Richtung es ausfallen dürfte.
Hemer, Iserlohn und Menden klagen gegen den Märkischen Kreis, weil sie über die Kreisumlage die hohen Investitionszuschüsse für die Märkischen Kliniken mittragen müssen, obwohl nur ein kleiner Teil der Patienten aus dem Nordkreis stammt. Allein 2025 zahlte Iserlohn mehr als 557.000 Euro, Hemer 188.000 Euro und Menden rund 263.000 Euro – das entspricht mehr als der Hälfte des gesamten Zuschusses.
Vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg machten die Städte deutlich, dass das Klinikum in Lüdenscheid für ihre Einwohner kaum eine Rolle in der Grundversorgung spiele. Die Vorsitzende Richterin ließ aber durchblicken, dass dieses Argument alleine nicht reiche, um die Klinikkosten aus der Kreisumlage auszuklammern. Als Krankenhaus der Maximalversorgung stehe die Klinik allen Bürgern des Kreises offen – besonders bei seltenen Erkrankungen oder in Krisenfällen. „Wir haben da eine blöde Lage für die Kommunen“, sagte sie.
Wie die Vertreter der Städte auf die Entgegnungen des Gerichts reagierten, berichtet unser Partner-Portal IKZ-online.de: Müssen die Städte des Nordkreises für die Märkischen Kliniken zahlen?


