Menden. 22 Tagesordnungspunkte hat der öffentliche Teil der Ratssitzung in Menden an diesem Dienstag. Die Ratsmitglieder müssen unter anderem über Steuererhöhungen entscheiden.
Neben einigen Regularien beschäftigt sich der Rat der Stadt Menden an diesem Dienstag auch mit einigen wichtigen Zukunftsthemen. Beschlossen werden sollen unter anderem der Doppelhaushalt für 2026/27, das Haushaltssicherungskonzept und der Stellenplan.
Der Haushalt sieht ein Defizit von rund 30,3 Millionen Euro für 2026 vor. Daher steht auch eine Erhöhung der Grundsteuer B im Raum. Vorgeschlagen ist eine Steigerung des Hebesatzes um 100 Punkte. Die Grundsteuer B fällt für alle nicht landwirtschaftlich genutzten Grundstücke an, also auch für Hausbesitzer und über die Nebenkosten für Mieter. Bisher liegt der Hebesatz in Menden bei 713 Punkten und wurde zuletzt im Jahr 2018 angehoben.
Die Sitzung wird live übertragen, mit einem Klick auf „Inhalt entsperren“ direkt unter diesem Absatz kommen Sie zum Video. Die Sitzung beginnt um 17 Uhr.
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Weitere InformationenNeben der möglichen Steuererhöhung soll es Entscheidungen zu folgenden Themen geben:
Neue Stellen für Geschwindigkeitskontrollen
Zusammen mit der Stadt Hemer möchte Menden die Überwachung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf den Straßen, die bislang der Märkische Kreis übernimmt, in die eigenen Hände nehmen. Der Grundsatzbeschluss zu diesem interkommunalen Projekt, bei dem jede der beiden Städte jeweils einen Blitzer-Anhänger anschafft, ist bereits im letzten Jahr gefallen. Nun geht es darum, für die anfallenden Arbeiten vier neue Stellen zu schaffen. Denn die Federführung für das gesamte Projekt liegt in Menden.
Die Stadtverwaltung prognostiziert: „Im Jahr 2026 werden die Erträge die Aufwendungen nicht decken, weil zunächst die einzustellenden Mitarbeiter*innen u.a. geschult werden und den Technikeinsatz lernen müssen etc.. Ab dem Haushaltsjahr 2027 ist davon auszugehen, dass die Erträge die entstehenden Aufwendungen decken und wahrscheinlich sogar überdecken.“
Einrichtung eines kommunalen Ordnungsdienstes
Mit der aktuellen Besetzung kann das Ordnungsamt der Stadt Menden nur die regulären Öffnungszeiten der Stadtverwaltung abdecken. „Präsenz zeigende Streifengänge sind nicht möglich“, erklärt die Stadtverwaltung. Daher solle nun ein kommunaler Ordnungsdienst eingerichtet werden, der in allen anderen Städten in NRW mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern bereits bestehe.
„Die Zielsetzung des kommunalen Ordnungsdienstes ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung. Dies geschieht vorrangig durch Präsenz und präventives Handeln, aber auch durch die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sowie durch die Durchsetzung von gesetzlichen Bestimmungen. Mit einem KOD soll ein zentraler Baustein für ein Mehr an Sauberkeit und Sicherheit sowie Angstraumfreiheit eingeführt werden“, wirbt die Verwaltung für den Beschluss. Dafür müssten fünf neue Stellen geschaffen werden.
Eingangsklassen an den Grundschulen
An den Mendener Grundschulen sollen zum kommenden Schuljahr 21 Eingangsklassen gebildet werden, die wie folgt auf die einzelnen Schulen verteilt werden:
- Albert-Schweitzer-Schule Lahrfeld mit Teilstandort Schwitten: 5 Eingangsklassen
- Josefschule Menden: 3
- Anne-Frank-Schule: 2
- Bodelschwinghschule: 3
- Josefschule Lendringsen: 2
- Bischof-von-Ketteler-Schule mit Teilstandort Hüingsen: 3
- Nikolaus-Groß-Schule: 3
Jugendhilfe im Strafverfahren
Für die Jugendhilfe im Strafverfahren soll eine zusätzliche halbe Stelle eingerichtet werden. Die gesetzlichen Grundlagen wurden 2019 reformiert. Im Gegensatz zur zuvor praktizierten Jugendgerichtshilfe beginnt die Arbeit der Jugendhilfe im Strafverfahren schon bei der Einleitung eines Jugendstrafverfahrens und schätzt ein, ob eine gerichtliche Sanktion überhaupt zielführend ist. „Das Jugendgericht Menden bemängelt zu Recht seit längerer Zeit, dass die Jugendhilfe im Strafverfahren der Stadt Menden (Sauerland) zu wenig differenzierte Angebote für die jugendlichen Straftäterinnen und Straftäter bereithält und neben der Ableistung von Sozialstunden, dem Arrest und einem Verkehrserziehungskurs wenig Unterstützung anbieten kann. Der Grund hierfür liegt allerdings nicht im mangelnden Interesse oder fehlenden Ideen, sondern vielmehr in den fehlenden personellen und finanziellen Ressourcen“, erläutert die Stadtverwaltung, warum Bedarf an einer Stellenaufstockung bestehe.
Gestaltung der Tiny-House-Siedlung
An der Sauerlandstraße soll eine Tiny-House-Siedlung entstehen. Beschlossen werden soll nun eine Gestaltungssatzung, in der unter anderem „die reduzierte Abstandsfläche von 2,5 m, der Ausschluss von Stützmauern sowie die Pflicht Fahrradstellplätze nachzuweisen und anzulegen“ festgeschrieben ist.
Auflösung der „Stadtentwässerung Menden“
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Stadtentwässerung Menden (SEM)“ soll aufgelöst werden. „Die Aufgaben der Abwasserbeseitigung werden auf die Stadtverwaltung übertragen und künftig in einer Abteilung „Straßenbau und Stadtentwässerung“ wahrgenommen“, schlägt die Verwaltung vor. Die Gründe der 1998 vollzogenen Auslagerung der Aufgaben seien mittlerweile entfallen. „Die Trennung besteht dementsprechend überwiegend nur noch aus formalen Gründen und wird im Tagesgeschäft nicht mehr gelebt.“
Weitere Informationen
Die vollständige Tagesordnung und die Vorlagen der Stadtverwaltung sind abrufbar im Ratsinformationssystem.



