Märkischer Kreis. Im Märkischen Kreis wurden im Jahr 2025 Familien mit geringem Einkommen mit mehr als 7,3 Millionen Euro aus dem Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt. Das war deutlich mehr Geld als im Vorjahr.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen können finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) erhalten. Anspruchsberechtigt sind sie, wenn sie Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), der Sozialhilfe (SGB XII), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Für die Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag ist der Märkische Kreis zuständig. Hier wurden die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket 2025 noch einmal deutlich stärker nachgefragt als in den Vorjahren. Für die etwa 12.000 leistungsberechtigten Kinder der Wohngeld- beziehungsweise Kinderzuschlagsempfänger wurden insgesamt 3,3 Millionen Euro für die einzelnen Leistungskomponenten des BuT ausgezahlt.
In den vergangenen drei Jahren hat sich die Zahl der leistungsberechtigten Kinder fast verdoppelt. Dies spiegelt sich auch in den Ausgaben wider. Insgesamt gingen im vergangenen Jahr 18.700 Anträge beim Märkischen Kreis ein. Im Vorjahr waren es 15.400 Anträge.
Die Kreisverwaltung geht dennoch davon aus, dass nicht alle Berechtigten die Leistungen für die soziale und kulturelle Teilhabe in Anspruch nehmen und erwartet einen weiteren Anstieg der Anträge. Ein möglicher Grund: Das gesellschaftliche Umfeld geht teilweise nicht respektvoll mit Sozialleistungsbeziehenden um. Für diesen Fall besteht die Möglichkeit einer zweckgebundenen Kostenerstattung im Einzelfall. Unterstützt werden Familien unter anderem bei der Finanzierung von Schulausflügen, Lernförderung, Mittagessen in Kitas und Schulen sowie Kultur- und Sportangeboten.
Kreis ruft Jugendliche dazu auf, Angebote zu nutzen
Kinder und Jugendliche sollten diese Angebote zur sozialen und kulturellen Teilhabe nutzen. Durch diese Aktivitäten wird die soziale Bindungsfähigkeit gefördert. Es werden Kontakte zu Gleichaltrigen aufgebaut und die Kinder lernen, sich in Gemeinschaftsstrukturen einzufinden und sich zu engagieren. Im Gegensatz zu den anderen BuT-Leistungen sind hier nur Kinder unter 18 Jahren anspruchsberechtigt. Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag müssen die BuT-Leistungen jeweils beantragen. Anträge können online über das Serviceportal auf der Internetseite des Märkischen Kreises eingereicht werden: https://www.maerkischer-kreis.de/soziales/bildung-teilhabe. Für Rückfragen steht Frau Fröhling (02352/966-7110, E-Mail but@maerkischer-kreis.de) zur Verfügung.
Wer Bürgergeld vom Jobcenter erhält, findet weitergehende Informationen auf den Internetseiten des Jobcenters MK. Die Leistungen müssen – mit Ausnahme der Lernförderung – hier nicht mehr separat beantragt werden. Das Jobcenter hat 2025 für die ca. 10.000 Leistungsberechtigten über vier Millionen Euro für BuT-Leistungskomponenten ausgezahlt.



