Altena. Erneut ist die Polizei in Altena derzeit mit Unfallfluchten beschäftigt. Neben den konkreten Vorfällen rückt damit auch ein häufig unterschätztes Problem in den Fokus: Fahrerflucht ist keine Bagatelle – sie ist eine Straftat mit teils drastischen Konsequenzen.
Allein in Nordrhein-Westfalen werden jährlich tausende Fälle von Unfallflucht registriert. Laut Statistik entzieht sich bundesweit etwa jeder vierte Unfallverursacher seiner Verantwortung und verlässt den Unfallort, ohne sich um den Schaden zu kümmern oder die Polizei zu informieren. Besonders betroffen sind dabei Unfälle mit Blechschäden – wie auch in Polizeimeldung den aktuellen Fällen in Altena.
Am vergangenen Donnerstag beschädigte ein bislang unbekannter Fahrer eines blauen Lkw samt Auflieger beim Abbiegen auf die Rahmedestraße eine Warnbake sowie einen Begrenzungsstein. Obwohl der Fahrer sich den Schaden ansah, entfernte er sich unerkannt vom Unfallort. Die beinhaltet folgende Beschreibung des Mannes: „etwa 45 bis 55 Jahre alt, Halbglatze und etwas kräftigere Figur“. Der angerichtete Schaden wird auf rund 725 Euro geschätzt.
In der Nacht von Samstag auf Sonntag wurde dann auf der Niedermöllerstraße ein geparkter schwarzer Peugeot 3008 am hinteren Kotflügel beschädigt – auch dort machte sich der Verursacher aus dem Staub, ohne sich zu melden. Der Schaden liegt bei etwa 1.200 Euro.
Zudem beschädigte am Samstagnachmittag ein Unbekannter eine Verkehrsinsel in Höhe der Rahmedestraße 323. Mit einem Lastkraftwagen, so vermutet die Polizei, sei der Randstein befahren worden, woraufhin dieser abbrach.
Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt
Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, begeht gemäß § 142 Strafgesetzbuch eine Straftat – selbst bei vermeintlich kleinen Schäden. Es drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Zudem kann der Führerschein entzogen und es können Punkte in Flensburg verhängt werden. Wer erwischt wird, riskiert nicht nur den Verlust der Fahrerlaubnis, sondern auch versicherungsrechtliche Konsequenzen – etwa die Weigerung der Haftpflichtversicherung, für den Schaden aufzukommen. Die Polizei appelliert daher an alle Verkehrsteilnehmer, im Schadensfall ihrer Pflicht nachzukommen und den Unfall zu melden. Zeugenhinweise zu den beiden aktuellen Fällen in Altena nimmt die Polizeiwache Altena unter der Telefonnummer 02352/91990 entgegen.