Altena/Märkischer Kreis. Bürgerinnen und Bürger im Märkischen Kreis können ihre ausrangierten Textilien nun gezielt an gemeinnützige Organisationen spenden. Ein neuer Aufkleber mit dem Schriftzug „Garantiert für einen guten Zweck!“ sowie den Logos von elf Wohlfahrtsverbänden und des Kreises kennzeichnet die entsprechenden Altkleidercontainer. Damit wird verdeutlicht, dass die Erlöse aus diesen Sammlungen direkt sozialen Zwecken zugutekommen.
Die Initiative stammt von der Umweltverwaltung des Märkischen Kreises, die mit dem Aufkleber auf die wichtige Arbeit der Wohlfahrtsverbände aufmerksam machen will. Die ersten Exemplare wurden bereits an die Organisationen versandt und auf die Container geklebt. Ziel ist es, den Menschen bewusst zu machen, dass es einen Unterschied macht, in welchen Behälter sie ihre Altkleider werfen. Bei einer symbolischen Übergabe beim DRK-Stadtverband Lüdenscheid zeigte sich Fahrdienstleiter Kazim Coskun erfreut über die Maßnahme. Allein im vergangenen Jahr sammelte der Verband 160 Tonnen Textilien, deren Erlöse soziale Projekte in Lüdenscheid unterstützen.
Darüber hinaus leistet die Wiederverwertung von Kleidung einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz, indem wertvolle Ressourcen geschont werden. Jährlich werden im Märkischen Kreis rund 2.000 Tonnen Altkleider von gemeinnützigen Organisationen gesammelt. Die bisherige Zusammenarbeit zwischen dem Kreis und diesen Sammlern musste jedoch aufgrund einer neuen gesetzlichen Regelung zum 1. Januar 2025 beendet werden. Seitdem sind die Kommunen verpflichtet, eigene Sammelbehälter bereitzustellen.
Unterstützung der Wohlfahrtsverbände
Trotz dieser Änderung setzt sich der Märkische Kreis weiterhin für die Unterstützung der Wohlfahrtsverbände ein. Der bekannte Aufkleber wurde aktualisiert und dient nun auch dazu, die gemeinnützigen Organisationen als Teil eines karitativen Netzwerkes sichtbar zu machen. Zu diesem Netzwerk gehören unter anderem das Deutsche Rote Kreuz, die Caritas, die Malteser und weitere Wohlfahrtsverbände.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass die neue gesetzliche Regelung gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen nicht ausschließt. Der neue Aufkleber hilft den Bürgerinnen und Bürgern, gezielt die sozialen Organisationen zu unterstützen, die vor Ort tätig sind.