Altena. Die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar stellt das Wahlamt der Stadt Altena vor besondere Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Briefwahl. Aufgrund des verkürzten Wahlzeitraums und logistischer Schwierigkeiten kann die bereits hohe Nachfrage nach Briefwahlunterlagen nicht bedient werden.
Noch werden im Wahlamt der Burgstadt die Wählerverzeichnisse aufgebaut. Das Wählerverzeichnis dient dazu, die Wahlberechtigung der Bürgerinnen und Bürger zu überprüfen und sicherzustellen, dass jede Person ihre Stimme nur einmal abgibt. Ist es vollständig, können die Wahlbenachrichtigungen gedruckt werden. Wahlamtsleiterin Tanja Jäker erklärt auf Nachfrage von LOKALSTIMME: „Anfang Februar sollten alle Bürgerinnen und Bürger in Altena ihre Wahlbenachrichtigungen im Briefkasten haben.“
Erst dann könnten Interessierte die Briefwahl beantragen, verdeutlicht Jäker. „Wir haben bereits jetzt viele Anfragen“, berichtet sie. Aber: „Wir sammeln derzeit nur, bearbeiten können wir das noch nicht.“ Zu den noch fehlenden Wahlbenachrichtigungen gesellen sich die noch nicht gedruckten Stimmzettel. „Die Parteien haben noch bis zum 20. Januar die Möglichkeit, Kandidaten vorzuschlagen.“ All das resultiere aus dem straffen Zeitplan einer vorgezogenen Wahl. Denn: Erst nach der endgültigen Zulassung der Wahlvorschläge würden die Stimmzettel gedruckt und an die Gemeindebehörden ausgeliefert. „Das kann vielleicht noch bis zu zwei Wochen dauern“, so Jäker. Bei einer regulären Wahlperiode ist hierfür mehr Zeit vorgesehen; bei vorgezogenen Wahlen verkürzt sich dieser Zeitraum erheblich. Entsprechend bereitet sich das Altenaer Wahlamt sowie die meisten Wahlämter in Deutschland auf einen Beginn der Briefwahl zwischen dem 6. und 10. Februar vor.
Traditionell: Persönliche Stimmabgabe an der Urne
In diesem Zusammenhang weist Tanja Jäker auf die Regelung der Urnenwahl hin. „Die traditionelle Stimmabgabe am Wahltag ist in einem Wahllokal vom Wähler persönlich abzugeben.“ Dies ist das verfassungsrechtliche Leitbild und der vorrangige Weg der Stimmabgabe in Deutschland. Die Briefwahl dient als Ergänzung, um Wahlberechtigten, die am Wahltag verhindert sind oder aus anderen Gründen nicht ins Wahllokal gehen können, die Teilnahme zu ermöglichen.