Altena/Nachrodt-Wiblingwerde. Die Kreispolizei warnt im Zusammenhang mit zwei aktuellen Fällen vor Taschendieben. Gestern (13. September 2023) haben sie in Discountern in Altena und Nachrodt-Wiblingwerde ihr Unwesen getrieben.
Einer 65-jährigen Altenaerin wurde am Mittwochmorgen gegen 11.15 Uhr in einem Discounter an der Werdohler Straße die Geldbörse gestohlen. Sie habe keine verdächtigen Beobachtungen gemacht, heißt es in der Pressemitteilung der Kreispolizeibehörde. Erst an der Kasse habe sie bemerkt, dass das Portemonnaie weg war. Sie fuhr nach Hause und rief von dort die Polizei, die eine Anzeige aufnahm und eine KUNO-Sperrung (Karten-Sperrdienst für SEPA-Lastschriftzahlungen) veranlasste.
Etwa eine Viertelstunde später war eine 72-jährige Altenaerin in einem Discounter an der Altenaer Straße in Nachrodt betroffen. Während des Einkaufs habe die Frau ihre Umhängetasche mit der Geldbörse in den Einkaufswagen gelegt. Ein Unbekannter habe sie angesprochen und nach einem bestimmten Produkt gefragt. Der Einkaufswagen sei zu diesem Zeitpunkt hinter ihr gewesen. Als sie sich umdrehte, habe sie gesehen, wie ein zweiter Unbekannter ihre Umhängetasche in der Hand hielt und durchwühlte. Sie habe den Mann am Arm festgehalten und geschrien. Daraufhin habe der Mann die Tasche losgelassen und die Unbekannten seien geflüchtet. Beute hätten sie nicht gemacht. Am späten Nachmittag machte sie sich dann auf den Weg zur Altenaer Polizeiwache, um den Vorfall zu melden.
“Die Polizei warnt weiter dringend vor Taschendieben, die insbesondere in den heimischen Discountern nach ihren meist älteren Opfern Ausschau halten”, so Pressesprecher Christof Hüls. Wer seine Handtasche oder Einkaufsbeutel mitsamt Geldbörse in den Einkaufswagen lege oder anhänge, der mache es den Tätern leicht. Ob mit oder ohne Ablenkmanöver: Es genüge ein Griff und die Geldbörse sei weg. Geschickte Täter würden aber auch in Außentaschen von Jacken oder an der Schulter hängende Handtaschen greifen. “Wir empfehlen: Wertsachen möglichst dicht am Körper zu tragen – zum Beispiel in Innentaschen von Jacken.” Keinesfalls dürfe die PIN zur Bankkarte mit ins Portemonnaie gesteckt werden. Ansonsten würden die Täter in der Regel am nächsten Geldautomaten noch schnell Geld ab, bevor ihre Opfer den Diebstahl überhaupt bemerkt hätten.
Die Geldbeutel selbst würden möglichst rasch entsorgt, weshalb sich ein Blick in Papierkörbe in der näheren Umgebung des Tatortes lohnen könne. “So bekommt das Opfer wenigstens Personalpapiere, Fotos oder Kundenkarten zurück, die für die Täter in der Regel wertlos sind”, so Hüls weiter. Ansonsten komme für die Bestohlenen der Aufwand hinzu, Papiere wie Personalausweis, Führerschein, Fahr- oder Kundenkarten neu beantragen zu müssen.
Wem die Bankkarte abhandengekommen ist, der sollte umgehend seine Bank informieren und die Karte sperren lassen. Auch eine sofortige Anzeige bei der Polizei sei sinnvoll, denn die Beamten veranlassten dann eine zusätzliche KUNO-Sperrung. Bis zu diesem Zeitpunkt könnte die Karte ansonsten trotz der Sperrung durch die Bank weiter im Einzelhandel per Lastschrift-Verfahren genutzt werden.
Foto: www.polizei-beratung.de