Altena/Hagen. Das Landgericht Hagen hat soeben den Termin bekannt gegeben an dem die beiden mutmaßlichen Brandstifter vor Gericht stehen.
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Am 31.05.2016, 9:30, Saal 201 (Schwurgerichtssaal), beginnt vor dem 1. Schwurgericht des Landgerichts Hagen die Hauptverhandlung gegen die beiden Angeklagten, denen vorgeworfen wird, am 03.10.2015 gemeinsam eine Flüchtlingsunterkunft in Altena in Brand gesetzt zu haben. Die Sitzungen sind öffentlich.
13 Verhandlungstage sind angesetzt worden:
Donnerstag, den 02.06.2016, 12.00 h,
Donnerstag, den 09.06.2016, 9.30 h,
Montag, den 13.06.2016, 9.30 h,
Montag, den 04.07.2016, 9.30 h,
Dienstag, den 05.07.2016, 9.30 h,
Mittwoch, den 06.07.2016, 9.30 h,
Freitag, den 08.07.2016, 9.30 h,
Donnerstag, den 28.07.2016, 9.30 h,
Montag, den 15.08.2016, 9.30 h,
Mittwoch, den 17.08.2016, 9.30 h
Donnerstag, denn 18.08.2016, 9.30 h,
Freitag, den 19.08.2016, 9.30 h,
jeweils Saal 201.
Zur Sache:
Das 1. Schwurgericht des Landgerichts Hagen hat die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Hagen mit Beschluss vom heutigen Tage zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Schwurgericht mit der Maßgabe eröffnet, dass hier möglicherweise auch eine Verurteilung wegen gemeinschaftlichen versuchten Mordes in sieben tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit gemeinschaftlich begangener schwerer Brandstiftung gemäß §§ 211 Abs. 1 und 2, 4. (niedrige Beweggründe) und 5. Variante (Heimtücke), 306a Abs. 1 Nr. 1, 22, 23, 52, 25 Abs. 2 StGB in Betracht kommt.
Beide Angeklagte befinden sich seit dem 16.02.2016 in Untersuchungshaft. Außerdem hat die Kammer die Anschlusserklärungen dreier Nebenkläger für berechtigt erklärt und die Nebenklage insoweit zugelassen.
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