Menden. Am Osterwochenende laden zahlreiche Vereine und Organisationen in Menden wieder zu Osterfeuern ein. Doch damit diese stattfinden können, müssen sie noch in dieser Woche angemeldet werden.
Osterfeuer sind eine schöne Tradition. Neben den Sicherheitsvorkehrungen, die beim Abbrennen von kleinen und großen Brauchtumsfeuern zu Ostern getroffen werden müssen, muss jedes dieser Feuer genehmigt werden. Denn Osterfeuer sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Spätestens zwei Wochen vor der geplanten Durchführung müssen Organisationen und Vereine ihr Osterfeuer, das der Brauchtumspflege dient, schriftlich beim Ordnungsamt der Stadt Menden anmelden. Einige haben das bereits jetzt schon erledigt. Wer noch ein Feuer plant, der hat bis zum 20. März Zeit, sich beim Ordnungsamt zu melden. Dies ist online über das Service-Portal der Stadt Menden unter dem Punkt „Brauchtumsfeuer – Anmeldung“ möglich. Dort ist ebenso das Antragsformular als PDF-Dokument zu finden. Die Genehmigungen werden dann ab dem 23. März erteilt und verschickt.
Genehmigt werden die Osterfeuer unter Beachtung gewisser Vorgaben. Denn: Niemand soll sich dadurch belästigt fühlen oder gar in Gefahr gebracht werden. Die Feuer dürfen nur von Karsamstag bis Ostermontag abgebrannt werden. Das Brauchtumsfeuer muss ständig von zwei Personen, davon eine über 18 Jahre alt, beaufsichtigt werden. Als Brennmaterial dürfen ausschließlich unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Nicht verbrannt werden dürfen Abfälle wie etwa beschichtetes und behandeltes Holz (hierunter fallen übrigens auch behandelte Paletten, Schalbretter usw.) oder Altreifen. Zum Entzünden sind chemische Brandbeschleuniger nicht erlaubt. Wichtig ist auch, dass die vorgegebenen Mindestabstände zu bewohnten Gebäuden, Wäldern und öffentlichen Verkehrsflächen eingehalten werden. Es besteht zudem die Pflicht, die Feuerstelle erst kurze Zeit vor dem Anzünden aufzuschichten und das Material vor dem Abbrennen umzuschichten, damit Tiere hierin keinen Unterschlupf suchen und dadurch vor dem Verbrennen geschützt werden.
Osterfeuer dürfen in Menden nur von Veranstaltern angemeldet werden, die bereits in den vergangenen Jahren ein Osterfeuer abgebrannt haben. Neue Brauchtumsfeuer werden in Menden nicht genehmigt. Wer trotzdem dabei sein möchte, kann sich einem Verein oder Veranstalter anschließen.
Bei Rückfragen können sich Interessierte per E-Mail an das Team Sicherheit und Ordnung unter ordnungsamt@menden.de wenden.



