Altena. Die Kosten für die Beseitigung der bei der Flutkatastrophe Mitte Juli 2021 entstandenen Schäden an Straßen, Brücken, Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Altena belaufen sich auf einen dreistelligen Millionenbetrag. Zu diesem Ergebnis kommt der Wiederaufbauplan (WAP), der dem Stadtrat am 24. Januar vorliegt. Teil des Wiederaufbaus sind demnach auch ein Neubau der stark beschädigten Feuerwache in der Nette und des Frei- und Hallenbads in Dahle.
Den WAP haben zwei Expertenbüros aus Chemnitz und Wiehl aufgestellt, nachdem sie wochenlang seit November die entstandenen Schäden begutachtet, aufgelistet und die Höhe der Kosten für die Beseitigung ermittelt haben. Geradezu vernichtend fällt ihr Urteil über die Feuer- und Rettungswache an der Bachstraße aus: „Neubau notwendig, weil Gebäude vollständig bzw. überwiegend zerstört oder kontaminiert“ heißt es in der Übersicht der zu 177 Projekten zusammengefassten Einzelmaßnahmen des WAP.
Die Feuerwache war, wie viele Häuser in der Nette, während der Flutkatastrophe massiv getroffen worden und musste von der Feuerwehr am Abend des 14. Juli aufgegeben werden: Die Wassermassen ließen sich nicht aufhalten. U. a. war das gesamte Untergeschoss (Materiallager etc.) geflutet worden und hat dabei auch das Öl- und Chemikalienlager getroffen. Der WAP konstatiert als Folge: „Bereiche der Feuerwache nicht wieder herstellbar – Ersatzneubau wird in Betracht gezogen“.
Ein Ersatzneubau der kombinierten Feuer- und Rettungswache, die die Altenaer Feuerwehr Anfang der 1980er-Jahre bezogen hat, wird im WAP mit rund 11 Millionen Euro angegeben – es ist die mit Abstand größte Einzelsumme. Ein Neubau stand bereits vorher im Raum: Der jetzige Gebäudetrakt entspricht nicht mehr den Anforderungen der Zeit.
„Gebäude und technische Ausrüstung großteils beschädigt“
Ähnlich schlimm wie die Feuerwache hat es das städtische Frei- und Hallenbad in Dahle getroffen, das seit Mitte Juli deshalb geschlossen ist. Zu der Einrichtung heißt es im WAP: „Gebäude und technische Ausrüstung großteils beschädigt und nicht mehr funktionsfähig; ein Ersatzneubau wird in Betracht gezogen“. Damit bestätigen sich die schlimmsten Befürchtungen, die Bäderchef Hendrik Voß bereits vorsichtig geäußert hatte. Das Schwimmbad war im Sommer von Wasser-, Schlamm- und Geröllmassen getroffen worden. Die Kosten für den Neubau: laut WAP rund 5,6 Millionen Euro und damit die zweithöchste Einzelinvestition.
Auf insgesamt 100,21 Millionen Euro schätzen die beauftragten Expertenbüros die Kosten für die Beseitigung der Schäden durch die Flutkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 im Stadtgebiet; die Stadt selbst hatte die Kosten bislang vorläufig auf mindestens 60 Millionen Euro geschätzt.
Straßen, Brücken, Bachläufe zerstört oder schwer ramponiert
Im WAP geht es um beschädigte oder vollständig zerstörte Straßen, Wege, Zufahrten, Plätze, um kaputte Zäune, Leitplanken, Straßenbeleuchtung und Geländer, unterspülte oder ganz zerstörte Stützwände, Brücken oder Bachüberbauten, um die Beseitigung von Schutt, Geröll und Bruchholz, um beschädigte oder total zerstörte Bachdurchläufe und Geschiebefänge, um Bachbetten, die wieder hergestellt oder neu gezogen werden müssen bis hin zur Beseitigung von Schäden an städtischen Gebäuden: vom Bürgerservice am Markaner bis zum Bauhof in der Brachtenbecke, von der Sekundarschule in der Nette bis zur Stadtbücherei und der Tiefgarage unter dem Fritz-Berg-Haus in der Innenstadt.
Die Maßnahmen des WAP betreffen nahezu das gesamte Stadtgebiet; lediglich in den unmittelbaren Dorfkernen der Höhenlagen von Nettenscheid, Rosmart und Großendrescheid sowie am Breitenhagen hat es keine Schäden an der kommunalen Infrastruktur gegeben.
Der WAP sieht vor, die Maßnahmen gestreckt über einen Zeitraum bis 2028, angefangen noch in diesem Jahr, durchzuführen. Für dieses Jahr sind demnach rund 13,9 Millionen Euro vorgesehen, die investiert werden sollen. Um alle Bau- und Sanierungsmaßnahmen überhaupt abarbeiten zu können, sieht der WAP einen externen Projektmanager vor.
Abstimmung im Stadtrat – Sitzung ist öffentlich
Die Kosten für den Wiederaufbau muss die Stadt Altena nicht alleine schultern: Der WAP ist Voraussetzung, um über die Bezirksregierung Arnsberg staatliche Fördergelder zu beantragen; größtenteils wird die Beseitigung der Flutschäden zu 100 Prozent übernommen. Die Anträge müssen bis Juni 2023 bei der Bezirksregierung vorliegen.
Bereits im Vorfeld der Ratssitzung hat es offenbar Absprachen unter den Fraktionen gegeben, die Bürgermeister Uwe Kober und der Verwaltung die Möglichkeit geben, Aufträge bis zu einer Summe von 200.000 Euro im Rahmen des Geschäfts der laufenden Verwaltung zu entscheiden; der Stadtrat soll regelmäßig beteiligt werden. Auch das ist Teil der Beschlussvorlage für den Stadtrat. Vor der Abstimmung soll der WAP ausführlich erläutert werden.
- Die Sitzung des Stadtrats findet am Montag, 24. Januar, im Saal der Burg Holtzbrinck (Kirchstraße) statt und ist öffentlich; sie beginnt um 16 Uhr. Die Beschlussfassung über den WAP steht weit oben auf der Tagesordnung, direkt nach den Anfragen von Einwohnern.