Altena. Das neue Alkohol- und Aufenthaltsverbot für die Parkhäuser und Innenstadtplätze, das der Stadtrat vor der Sommerpause beschlossen hat, tritt am Mittwoch (14. Juli) in Kraft. Darauf macht die Stadtverwaltung aufmerksam – und kündigt gleich zu Beginn „Schwerpunktkontrollen“ an.
„Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Altena“: So heißen die achtseitigen Vorgaben offiziell. Mit der Neufassung der Verordnung treten zahlreiche Verschärfungen in Kraft. Dazu gehören „die Alkoholverbote außerhalb konzessionierter Flächen in unmittelbaren Bereichen von Bushaltestellen und Buswartehallen, des Parks der Burg Holtzbrinck, des Brunnenplatzes, im Garten vom Haus Köster-Emden (Lennestraße 80), des Zögerplatzes, des Bungernplatzes, der Lennestraße und Kirchstraße zwischen Markaner und Burg Holtzbrinck, des Lenneparks, der Grünanlage unterhalb der Fritz-Berg-Brücke, des Parkplatzes der Sauerlandhalle (außer für Nutzer der Wohnmobilstellplätze), der Parkanlagen der Burg Altena sowie auf den Zuwegungen und der Parkhäuser Bismarckstraße, Bungern, Burg Holtzbrinck und Bachstraße“ zählt die Stadt auf.
Außerdem gelten jetzt auch die „bestimmungsgemäße Nutzung der Parkhäuser Bismarckstraße, Bungern, Bachstraße und Burg Holtzbrinck sowie das Mitführgebot von Hundekotbeuteln bzw. -transportbehältnissen“. Mit dieser Regelung will die Stadt den Lärm in den Parkhäusern, über die sich insbesondere Anwohner der Bismarckstraße beschwert hatten, verringern. Auch über Hundekot in den Straßen der Innenstadt hatte es Beschwerden gegeben.
Einzelheiten der neu gefassten Verordnung können unter www.altena.de/buerger-rathaus/rathaus/ortsrecht-satzungen nachgelesen werden, bietet die Stadt als Informationsservice an.
Die Neufassung der Verordnung hatte der Stadtrat auf seiner Sitzung am 28. Juni in der Burg Holtzbrinck beschlossen. (CMz)