Hagen/Altena. Im Verfahren um den Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Altena hat das Schwurgericht die Beweisaufnahme geschlossen und die Schlussvorträge der Verfahrensbeteiligten entgegengenommen.
Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft Hagen, Herr Oberstaatsanwalt Haldorn, hat beantragt, beide Angeklagte wegen gemeinschaftlicher schwerer Brandstiftung zu verurteilen. Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte Dirk D. zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren, der Angeklagte Marcel N. zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt werden.
Nebenkläger fordern Verurteilung wegen versuchten Mordes
Die Vertreter der Nebenkläger – für sie sprach Herr Rechtsanwalt von Wistinghausen – beantragten eine Verurteilung der Angeklagten wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes in sieben tateinheitlichen Fällen. Hinsichtlich der Strafhöhe verzichteten sie auf einen konkreten Antrag und stellten die Höhe der Strafe in das Ermessen des Gerichts.
Der Verteidiger des Angeklagten Dirk D., Herr Rechtsanwalt Trode, beantragte eine Verurteilung seines Mandanten wegen gemeinschaftlicher schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.
Der Verteidiger des Angeklagten Marcel N., Herr Rechsanwalt Mollenkott, beantragte eine milde Strafe, betonte jedoch, dass er ebenfalls von einer gemeinschaftlichen schweren Brandstiftung ausgehe.
Beide Verteidiger beantragten zudem, die Haftbefehle gegen die Angeklagten aufzuheben, weil der Haftgrund der Fluchtgefahr nicht bestehe. Der Vertreter der Staats-anwaltschaft hatte beantragt, die Fortdauer der Untersuchungshaft anzuordnen.
Beide Angeklagte schlossen sich im Rahmen ihrer letzten Worte ihren Verteidigern an. Dirk D. sagte zudem, ihm tue es leid, die Tat begangen zu haben. Marcel N. fügte hinzu, er bereue die Tat und könne sich nicht mehr erklären, wie es dazu habe kommen können.
Die Verkündung des Urteils ist vorgesehen für Montag, den 12. September 2016.
Quelle: Justizpressestelle Landgericht Hagen