Lüdenscheid (ots) Montagmorgen informierte eine Zeugin die Polizei über einen verdächtigen PKW am Christine-Schnur-Weg. Im Innenraum sollten sich – von außen sichtbar – Drogen befinden. Polizeibeamte rückten an. Wenige Momente später kam auch der Fahrer hinzu. Bei der anschließenden Durchsuchung des 3er BMW machten die Polizisten gleich mehrere Entdeckungen.
In der Fahrertür befand sich eine geladene Schreckschusswaffe. In der Mittelkonsole lag ein Tablet mit großflächigen weißen Anhaftungen. In einer Tasche wurden zwei Dosen mit Betäubungsmitteln gefunden, darunter Cannabis, Ecstasy und Amphetamin. Eine Überprüfung des Autos ergab, dass es nicht zugelassen war. Die Kennzeichen waren entstempelt. Die Siegel und Plaketten gefälscht. Die Beamten stellten den PKW, die Waffe, die Kennzeichen und die Betäubungsmittel sicher. Der 33-jährige Altenaer verstrickte sich in Widersprüche. Die Beamten nahmen ihn vorläufig fest. Der Fahrer räumte den Konsum von Drogen ein. Da er nach Zeugenangaben zuvor gefahren sein soll, entnahm ein Arzt ihm eine Blutprobe. Er ist nicht in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Auf der Wache tauchten kurze Zeit später zwei weitere Personen aus Lüdenscheid (m 40) und Altena (w 23) auf, um sich nach ihrem Begleiter zu erkundigen. Beide sollen sich zuvor ebenfalls am PKW befunden haben. Auch sie wurden vorläufig festgenommen.
Ein Richter ordnete auf Antrag der Staatsanwaltschaft Wohnungsdurchsuchungen in den betroffenen Lüdenscheider bzw. Altenaer Wohnungen an. Hier kamen weitere Betäubungsmittel zum Vorschein. Insgesamt stellte die Polizei über 200 g Amphetamin, rund 50 Ecstasy-Tabletten, über 20 g Cannabis, mehrere Feinwaagen und umfangreiches Verpackungsmaterial sicher.
Die Festgenommenen wurden vernommen und erkennungsdienstlich behandelt. Der Altenaer wurde Dienstagnachmittag dem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ Untersuchungshaftbefehl. Seine Begleiter kamen im Tagesverlauf auf freien Fuß.
Die Polizei ermittelt nun wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln mit Waffen, Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Drogeneinfluss, Verstoß gegen das Waffen-, Kraftfahrzeugsteuer- und Pflichtversicherungsgesetz.