Altena/Nachrodt-Wiblingwerde. Seit der Vollsperrung der Lennebrücke auf der B236 in Nachrodt-Wiblingwerde, kontrolliert die Polizei nun vermehrt die Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmer auf den Umleitungsstrecken in Altena und Nachrodt-Wiblingwerde. Es geht dabei in erster Linie um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.
Bereits am heutigen Tag (29. Januar 2024) führte die Polizei Geschwindigkeitsmessungen durch. „Zu größeren, über das erwartbare Maß hinausgehenden Beeinträchtigungen kam es auf den Umleitungsstrecken bisher nicht“, schreibt die Pressestelle der Kreispolzeibehörde. „Die Polizei hat Verständnis für die mitunter angespannte Situation von Pendlerinnen und Pendlern sowie von Berufskraftfahrenden, aber insbesondere in Bereichen von Schulen, Kindergärten, Wohngebieten oder Seniorenzentren ist es die polizeiliche Kernaufgabe die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten“, heißt es in der Presseinformation. Deshalb werde auch zukünftig die Geschwindigkeit kontrolliert.
Fahrverbot für Lastwagenfahrer
Nachrodt-Wiblingwerde, Wiblingwerder Straße: Dort wurden von 6:25 bis 13 Uhr insgesamt 571 Fahrzeuge per Radar gemessen. Ein Fahrverbot bekam der Fahrer eines dreieinhalb Tonners mit Unnaer Kennzeichen, der mit 72 Stundenkilometern durch die 30er Zone vor der Grundschule raste. Außerdem erteilte die Polizei 81 Verwarngelder und schrieb 21 Ordnungswidrigkeitsanzeigen.
Altena, Mühlenbach: Dort wurden zwischen 7 und 9 Uhr morgens 47 Fahrzeuge gemessen. Sieben Mal mussten die Beamten Verwarngelder erheben und zwei Ordnungswidrigkeitsanzeigen schreiben. Die höchste, gemessene Geschwindigkeit wurde bei einem Kastenwagen mit Hagener Kennzeichen ermittelt: Der Fahrer fuhr mit 54 Stundenkilometern durch die Tempo-30-Zone.
Altena, Nettestraße: Dort fuhr am Morgen ein Auto mit Dortmunder Kennzeichen mit 90 Sachen durch die Ortschaft. Die Folge: Fahrverbot. Insgesamt wurden von 9:30 bis 11 Uhr 354 Fahrzeuge gemessen. Das Ergebnis: ein Verwarngeld, eine Ordnungswidrigkeitsanzeige.
Bitte der Polizei: Offizielle Umleitungsstrecken nutzen
Die Kreispolizeibehörde bittet eindringlich darum, die offiziellen Umleitungsstrecken zu nutzen. „Anderweitige Ausweichrouten sind insbesondere nicht für größere Fahrzeuge geeignet oder gesperrt.“ Kräfte des Verkehrsdienstes würden die neuralgischen Knotenpunkte, insbesondere die sonstigen Ausweichrouten, weiter im Blick haben.