Altena. Während andere Städte auf den Start in die Freibadsaison verzichten, haben sich die Stadtwerke Altena, als Betreiber des Freibades in Dahle dazu entschieden, trotz der Corona-Auflagen das Freibad für die Bürger zu öffnen, trotz eines zu erwartenden Verlustes.
Pressemitteilung Stadtwerke Altena:
„Gute Nachricht für alle Freibadfreunde und Schwimmsportler: Am Pfingstmontag, 01.06.2020, beginnt in Altena die Freibadsaison. Beim Besuch des Freibads sind, wie in nahezu allen anderen Bereichen des öffentlichen Lebens, Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten. ,In den letzten Tagen haben wir den Bäder-Pandemieplan der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen auf unser Bad übertragen und die entsprechenden Maßnahmen umgesetzt. Für die Berechnung der zulässigen Besucherzahl gibt der Pandemieplan klare Vorgaben‘, erklärt Stadtwerke-Geschäftsführer und Leiter des Bäderbetriebs Hendrik Voß den Weg von der Freigabe der Landesregierung bis zur Öffnung des Freibades in Dahle.
Neue Schwimmzeiten mit Schichtsystem
Um die Hygienevorgaben des Pandemieplans umsetzen zu können, führt der Bäderbetrieb ein Schichtsystem ein. Die Anzahl der Badegäste, die gleichzeitig auf dem etwa 10.000 Quadratmeter großen Areal anwesend sein dürfen, wird auf maximal 250 Personen begrenzt.
,Wir legen feste Schichten für den Besuch des Freibades ein. Am Ende einer jeden Schicht bitten wir alle Badegäste das Freibadgelände zu verlassen. Nachdem dann alle Flächen und die Umkleidebereiche desinfiziert worden sind, öffnen wir wieder‘, erklärt Schwimmmeister Uwe Wagner. ,An besonders schönen Tagen können wir so trotz der Begrenzung möglichst vielen Altenaern Abkühlung in unserem Bad bieten. Aufgrund der Pandemielage, die sicherlich eine Ausnahmesituation ist, möchten wir die Besucher jedoch bitten, sich an die Hinweise und Auflagen zu halten. Rücksicht und Verständnis ermöglichen allen Beteiligten eine unbeschwerte Zeit in unserem Freibad‘, appelliert Hendrik Voß.
Aufgrund des erhöhten Reinigungsaufwands stehen den Badbesuchern lediglich die Sammelumkleiden zur Verfügung. Um die Umkleidebereiche möglichst zu meiden, empfiehlt das Bäder-Team, direkt mit Badekleidung ins Bad zu kommen. ,Auf dem gesamten Areal, sowohl im Gebäude als auch im Freien gelten die Abstandsregeln“, merkt Wagner an.
Wertsachen zu Hause lassen
In Zeiten der Corona-Pandemie gelten im Bad neben den allgemein bekannten Regeln wie Abstand halten unter anderem auch Beschränkungen für die maximale Belegung der Dusch- und Umkleideräumlichkeiten. Die Spinte können nicht genutzt werden. Daher werden die Gäste gebeten, Wertsachen nach Möglichkeit im Auto oder zu Hause zu lassen. Über alle Anweisungen und Regeln wird mit entsprechender Beschilderung hingewiesen.
,Auf Hygiene ist im Bad grundsätzlich zu achten. Vor dem Sprung oder Gang ins Wasser also gründlich duschen. Dafür bieten sich ebenfalls die Duschen im Außenbereich an‘, merkt Uwe Wagner an. Im Wasser selbst ist man durch den Einsatz von Chlor gut vor Viren geschützt. Dennoch gelte es auch hier die Abstandregeln einzuhalten.
,Das wird sicherlich eine in gewisser Weise besondere Badesaison. Auch wenn wir nur mit Einschränkungen öffnen dürfen, sollten wir jeden Sprung ins Wasser genießen und gewissenhaft mit der Situation umgehen‘, appelliert Wagner an die Vernunft der Badegäste und ist gleichzeitig dankbar seinen Beruf wieder mit Leidenschaft nachgehen zu dürfen: ,Unser gesamtes Team freut sich riesig die Altenaerinnen und Altenaer wieder in unserem schönen Bad in Dahle begrüßen zu dürfen‘.“
Die Öffnungs- und Schichtzeiten des Bades sehen ab dem 01. Juni 2020 nun wie folgt aus:
- Montag: Ruhetag
- Dienstag – Freitag:
- 6:30 Uhr – 8:00 Uhr (Frühschwimmer)
- 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
- 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
- 17:00 Uhr – 18:30 Uhr (Kurzschwimmer)
- Samstags, Sonntag und Feiertage:
- 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
- 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
- 17:00 Uhr – 18:30 Uhr (Kurzschwimmer)
Folgende Eintrittspreise sind gültig:
- Frühschwimmer: 2,00 €
- 3-Stunden-Karte: 3,00 €
- Vergünstigt: 1,00 €
(Der vergünstigte Eintrittspreis gilt für Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr sowie für Schüler über 16. Jahre, Studenten, Zivil- und Wehrdienstleistende, Schwerbehinderte, Empfänger von Arbeitslosegeld II, Grundsicherungsleistung oder Sozialhilfe nach SGB XII.)