Altena. Die Deutsche Bahn lädt die Anwohner der betroffenen Bahnstrecken zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „Lärmsanierung in Altena“ ein. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 06. November 2019, um 19:00 Uhr in dem Saal der Burg Holtzbrinck in der Kirchstraße 20 in Altena statt.
Die Ingenieure der DB präsentieren die Ergebnisse des schalltechnischen Gutachtens und erläutern den weiteren Planungs- und Bauablauf für die vorgesehenen Schallschutzmaßnahmen. Im Anschluss haben die Gäste die Möglichkeit, ihre Fragen an die Projektleitung zu richten.
Im Rahmen des Programms „Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes“ führt die Deutsche Bahn voraussichtlich ab Herbst 2021 Maßnahmen des aktiven und passiven Schallschutzes in Altena durch. Dabei werden entlang der Bahnstrecken in Altena Schallschutzwände errichtet und in allen Bereichen schalldämmende Bauteile wie Schallschutzfenster oder spezielle Lüfter in Wohngebäude eingebaut.
Programm „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“
Seit 1999 wird die „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ von der Bundesregierung gefördert. Damit wurde die finanzielle Möglichkeit geschaffen, Schallschutzmaßnahmen auch entlang vorhandener Schienenwege umzusetzen. Seit dem Start des Programms haben Bund und Bahn über 1,4 Milliarden Euro in die Lärmsanierung von knapp 1.800 Kilometern Schienenstrecke und 60.630 Wohneinheiten investiert. Allein im Jahr 2018 wurden rund 45 Kilometer Schallschutzwände fertiggestellt und etwa 100 Millionen Euro ausgegeben.
Durch ein neues Gesamtkonzept, das seit Anfang 2019 gültig ist, profitieren künftig rund 2.200 Städte und Gemeinden vom Lärmsanierungsprogramm. Dabei hat sich der Gesamtbedarf der zu sanierenden Strecken auf 6.500 Kilometer erhöht – eine Steigerung von 75 Prozent.
Bei der Lärmsanierung handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Bundes. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung. Gefördert werden neben Schallschutzwänden auch schalldichte Fenster und Lüfter an Gebäuden entlang von Bahnstrecken. In Einzelfällen werden auch Dämmungen der Außenfassaden und Dächer teilfinanziert. Der Eigenanteil von einem Viertel der Kosten ist vom Eigentümer zu tragen, da die Maßnahmen immer mit einer Wertsteigerung des Objekts verbunden sind.
Weitere Informationen zum Thema Lärmschutz sind im Internet abrufbar unter: www1.deutschebahn.com/laerm.
Quelle: Pressemitteilung Deutsche Bahn