Altena. Der frühere Altenaer Ralf Linke, unabhängiger Bewerber für die Bundestagswahl, wird nicht auf dem Wahlzettel stehen. Der Grund: Er konnte die benötigten 200 Unterstützerunterschriften nicht fristgerecht einreichen. Der vorgezogene Wahltermin und bürokratische Hürden hätten es ihm unmöglich gemacht, die Formulare rechtzeitig prüfen zu lassen.
Linke teilte diese Information per E-Mail der Redaktion von LOKALSTIMME mit. Er hatte sich in den vergangenen Wochen mit einer klaren Vision positioniert: Der 57-Jährige wollte Bürgerinnen und Bürger stärker in politische Entscheidungen einbeziehen. „Die Menschenwürde verlangt, dass wir Bürger als Subjekte behandeln, nicht als Objekte politischer Maßnahmen. Deshalb wäre ein Vetorecht der Wähler gegen Entscheidungen ihrer Abgeordneten längst überfällig“, erklärt Linke.
Sein Ansatz – inspiriert von der direkten Demokratie der Schweiz – sah vor, Bürgerversammlungen einzurichten, bei denen politische Themen diskutiert und entschieden werden sollten. Die Kandidatur sei jedoch nicht nur an den fehlenden Unterschriften gescheitert, sondern auch an der fehlenden Bereitschaft etablierter Kandidaten, seine Vorschläge aufzunehmen, so Linke weiter. „Ich habe einige Mitbewerber gebeten, sich für ein fakultatives Referendum und ein Vetorecht einzusetzen. Niemand war dazu bereit. Offenbar fürchten sie, dass ihre Entscheidungen nicht mit dem Willen der Mehrheit übereinstimmen“, kritisiert er.
Linke appelliert an die verbliebenen Kandidaten, ihre Programme zu überdenken: „Eine politische Partei bzw. Abgeordnete, die den Menschen kein fakultatives Referendum bzw. Einspruchsrecht einräumen wollen und unabänderliche Ideen und Maßnahmen durchsetzen, riskieren, nach meinem Empfinden die Menschenwürde zu verletzen. Eine demokratische und partizipative politische Kultur ist, aus meiner Sicht, unerlässlich, um die Menschenwürde zu wahren und zu schützen.“ Indem den Menschen die Möglichkeit zur direkten Mitbestimmung verweigert wird würden die Bürger möglicherweise als bloße Objekte politischer Maßnahmen behandelt, anstatt als autonome Subjekte mit einzigartiger Persönlichkeit.
Und er schließt mit den Worten: „Ist keiner der Kandidatinnen oder Kandidaten bereit, bei ihren zukünftigen Entscheidungen sich einem Einspruchsrecht zu öffnen, wähle ich nicht.“
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