Altena/Hagen. Gegen die Anordnung der Untersuchungshaft hat der Verteidiger des Angeklagten Dirk D. in der vergangenen Woche Haftbeschwerde eingelegt. Das 1. Schwurgericht beim Landgericht Hagen hat der Beschwerde nicht abgeholfen und die Sache dem zuständigen Oberlandesgericht Hamm zur Entscheidung vorgelegt.
Nachdem der Angeklagte Dirk D. am 16.02.2016 inhaftiert worden war, hat sein Verteidiger in der vergangenen Woche die mündliche Haftprüfung beantragt.
Das Schwurgericht hat jedoch am 16.03.2016 nach erneuter Anhörung des Angeklagten die Haftfortdauer beschlossen. Gegen diesen Beschluss hat der Verteidiger des Angeklagten Dirk D. Beschwerde eingelegt. Mit Beschluss vom 17.03.2016 hat die Kammer die Sache dem Oberlandesgericht Hamm zur Entscheidung vorgelegt. Der dort zuständige Strafsenat wird nunmehr zu entscheiden haben, ob die Voraussetzungen für eine weitere Inhaftierung des Angeklagten Dirk D. vorliegen.
Quelle: Justizpressestelle Landgericht Hagen