Hagen/Altena. Die Staatsanwaltschaft Hagen hat gegen einen 56-jährigen aus Altena Anklage wegen versuchten Mordes aus niedrigen Beweggründen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung erhoben.
Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, am 27.11.2017 in Altena versucht zu haben, aus niedrigen Beweggründen den Bürgermeister der Stadt Altena zu töten, ihn tateinheitlich mittels einer das Leben gefährdenden Handlung und unter Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt und mit der Begehung eines gegen ihn gerichteten Verbrechens bedroht zu haben.
Der Angeschuldigte soll am Tatabend gegen 19:50 Uhr in einem Imbiss in Altena den geschädigten Bürgermeister der Stadt gefragt haben, ob er tatsächlich der Bürgermeister sei. Nachdem der Geschädigte dies bestätigt hatte, soll der Angeschuldigte aus seiner mitgeführten Umhängetasche ein Küchenmesser mit
einer Klingenlänge von rund 22 Zentimetern hervorgeholt und mehrfach geschrien haben: „Ich steche Dich ab! Du lässt mich verdursten und holst 200 Ausländer in die Stadt!“. Der Angeschuldigte soll sich dabei hinter dem Rücken des Geschädigten bewegt haben. Mit seiner linken Hand soll er den Schulterbereich des Geschädigten umklammert und zugleich seine rechte Hand, in welcher er ein Messer hielt an den Hals geführt haben. Unterhalb der linken Schlagader soll der Angeschuldigte dem Opfer in dessen Hals geschnitten haben und versucht haben, die Schlagader und die Luftröhre zu durchtrennen. Der Plan soll an der heftigen Gegenwehr des Geschädigten und am Eingreifen der Betreiber des Imbisses gescheitert sein. Nach einem mehrere Minuten dauernden Handgemenge soll es beiden Zeugen gelungen sein, dem Angeschuldigten das Messer zu entwinden und ihn bis zum Eintreffen der durch eine weitere Zeugin alarmierten Polizei am Tatort festzuhalten. Der Geschädigte soll nach dem Geschehen in der Notaufnahme der Märkischen Kliniken behandelt worden sein.
Die Anklageschrift ist dem Angeschuldigten inzwischen mitgeteilt worden. Er ist aufgefordert worden, innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu erklären, ob er die Vornahme einzelner Beweiserhebungen vor der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragen oder Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorbringen wolle. Für den Beginn der Hauptverhandlung ist derzeit der 22.05.2018 ins Auge gefasst.
Quelle: Pressemitteilung Staatsanwaltschaft Hagen