Märkischer Kreis. (pmk). Ein neuer Erlass des Landes NRW ermöglicht Impfzentren künftig Corona-Schutzimpfungen für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre – bei strikter Einhaltung der Stiko-Regeln. Das Leitungsteam des Impfzentrums Märkischer Kreis hat eine Sonderimpfaktion für 12- bis 15-Jährige organisiert, die am Freitag, 30. Juli, und Samstag, 31. Juli, stattfindet.
Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt Corona-Schutzimpfungen bei Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 16 Jahren nur bei bestimmten Vorerkrankungen (zum Beispiel massives Übergewicht, Nierenerkrankungen, bösartige Erkrankungen) oder bei einem regelmäßigen Kontakt zu Risikopersonen, die selbst nicht geimpft werden können. Schon jetzt können Jugendliche nach individueller Risikoabwägung und ausführlicher ärztlicher Aufklärung geimpft werden. Diese Impfungen werden in der Regel bei den behandelnden Kinder- und Hausärzten durchgeführt, da sie ihre Patienten schon lange kennen. Nach Auskunft von Dr. Gregor Schmitz, medizinischer Leiter des Impfzentrums, bieten bereits jetzt mehr als 90 Prozent der Kinderärzte im Kreis diese Impfungen auf Wunsch an.
Das Gesundheitsministerium ermöglicht auch den Impfzentren in Nordrhein-Westfalen, Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren zu impfen – „sofern vor Ort ein entsprechender Bedarf besteht“. Voraussetzung für die Impfung dieser Altersklasse in den Impfzentren ist unter anderem, dass die Aufklärung durch einen Kinderarzt erfolgt. Zudem müssen alle Sorgeberechtigten in die Impfung einwilligen.
Was bedeutet der neue Erlass für das Impfzentrum des Märkischen Kreises?
Das Leitungsteam des Impfzentrums hat für Freitag und Samstag (30. und 31. Juli) während der Öffnungszeiten eine Sonderimpfaktion im Impfzentrum Lüdenscheid organisiert. An beiden Tagen wird die Aufklärung durch einen Kinderarzt / eine Kinderärztin erfolgen. Für das Aufklärungsgespräch sollte mehr Zeit eingeplant werden, damit entsprechend der Empfehlung der ständigen Impfkommission eine ausführliche medizinische Beratung sichergestellt ist. Voraussetzung für die Impfung ist, dass alle Sorgeberechtigten in die Impfung schriftlich eingewilligt haben.
Auf Grund des höheren organisatorischen Aufwandes werden für diese Impfungen Termine vergeben. Die Termine können ab Mittwoch, 10 Uhr, auf der kreiseigenen Buchungsplattform unter https://t1p.de/dk5p gebucht werden. Zusammen mit der Terminbestätigung werden die Aufklärungs- und Einwilligungsunterlagen per Mail zugesandt. Zum Termin mitgebracht werden sollten der Personalausweis und, sofern vorhanden – Impfpass und Gesundheitskarte. Wichtig: Impfungen ohne Voranmeldung sind nicht möglich.
Die Impfung erfolgt mit dem Impfstoff Corminaty des Unternehmens BioNTech/Pfizer, dem einzigen derzeit zugelassenen Impfstoff ab 12 Jahren.
„Stellen wir fest, dass ein großer Bedarf für die Impfung von 12- bis 15-Jährigen besteht, werden wir in der kommenden Woche weitere Impftermine für diese Altersgruppe anbieten“, sagt Dr. Gregor Schmitz. „Generell halten wir uns aber weiter streng an die Vorgaben der Stiko, die die Impfungen bei 12- bis 17-Jährigen auf Wunsch und ausführlicher Aufklärung ermöglicht.“
Ein Merkblatt des RKI ist im Internet unter https://t1p.de/pc47 zu finden.