Bundes-Notbremse greift im Märkischen Kreis – Neues Gesetz tritt um Mitternacht in Kraft
Märkischer Kreis. (pmk) . Ab Samstag, dem 24. April, 0 Uhr, gilt bundesweit das Infektionsschutzgesetz in seiner aktuellen Fassung. Bei einer Inzidenz über 100 greifen damit auch für den Märkischen Kreis einheitliche Maßnahmen, um die dritte Welle der Corona-Pandemie zu brechen.