Dringender Hinweis der Polizei: Gericht kippt Versammlungsverbot an Silvester – Partys und Ansammlungen bleiben verboten!
Märkischer Kreis / NRW (ots) Mehrere Medienhäuser berichten aktuell über ein Urteil des OVG Münster zum Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr. Die Aufhebung des Verbotes bezieht sich dabei AUSSCHLIEßLICH auf bei der Polizei angemeldete Versammlungen und NICHT auf Partys oder Ansammlungen von Menschen zum Zwecke der feierlichen Begehung des neuen Jahres. Diese bleiben weiterhin verboten.