Neue Fassung der Corona-Schutzverordnung mit weiteren Erleichterungen gilt ab Montag in NRW
NRW. Bestimmte Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen und private Festveranstaltungen mit bis zu 50 Personen sind unter Auflagen ab dem 15. Juni wieder möglich. Kontaktsport in geschlossenen Räumen mit bis zu zehn Personen und im Freien mit bis zu 30 Personen werden wieder erlaubt. Weitere Erholungs- und Freizeiteinrichtungen können öffnen.