Dringender Hinweis der Polizei: Gericht kippt Versammlungsverbot an Silvester – Partys und Ansammlungen bleiben verboten!

Märkischer Kreis / NRW (ots) Mehrere Medienhäuser berichten aktuell über ein Urteil des OVG Münster zum Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr. Die Aufhebung des Verbotes bezieht sich dabei AUSSCHLIEßLICH auf bei der Polizei angemeldete Versammlungen und NICHT auf Partys oder Ansammlungen von Menschen zum Zwecke der feierlichen Begehung des neuen Jahres. Diese bleiben weiterhin verboten.

Neue Quarantäne-Regelungen des Landes – „Freitesten“ nach zehn Tagen möglich

Märkischer Kreis. (pmk). Für Infektionen mit dem Coronavirus hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales eine neue Quarantäneverordnung mit landesweit einheitlichen Vorgaben erlassen. Wer sich einem PCR-Test (molekularbiologischer Test) unterzogen hat, weil er Erkältungssymptome aufweist, muss sich sofort in Quarantäne begeben, bis das Ergebnis vorliegt.

Neue Coronaschutzverordnung: Das gilt ab 1. Dezember in NRW

NRW. Die am 25. November 2020 bei den Beratungen der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit der Bundeskanzlerin vereinbarten Maßnahmen werden in Nordrhein-Westfalen konsequent umgesetzt. Die neue Coronaschutzverordung enthält notwendige Anpassungen und bleibt gemäß der Vereinbarung der Regierungschefs und den neuen bundesgesetzlichen Vorgaben bis zum 20. Dezember 2020 in Kraft.