Neue Quarantäne-Regelungen des Landes – „Freitesten“ nach zehn Tagen möglich
Märkischer Kreis. (pmk). Für Infektionen mit dem Coronavirus hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales eine neue Quarantäneverordnung mit landesweit einheitlichen Vorgaben erlassen. Wer sich einem PCR-Test (molekularbiologischer Test) unterzogen hat, weil er Erkältungssymptome aufweist, muss sich sofort in Quarantäne begeben, bis das Ergebnis vorliegt.