Märkischer Kreis / NRW (ots) Mehrere Medienhäuser berichten aktuell über ein Urteil des OVG Münster zum Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr. Die Aufhebung des Verbotes bezieht sich dabei AUSSCHLIEßLICH auf bei der Polizei angemeldete Versammlungen und NICHT auf Partys oder Ansammlungen von Menschen zum Zwecke der feierlichen Begehung des neuen Jahres. Diese bleiben weiterhin verboten.

In den sozialen Medien ist erkennbar, dass diese Differenzierung möglicherweise teilweise missverstanden wird. Daher bekräftigt die Polizei an dieser Stelle ERNEUT, dass Partys, Feiern und Menschenansammlungen verboten sind. Verstöße werden in enger Zusammenarbeit mit den Ordnungsbehörden konsequent verfolgt und geahndet.


Anzeige:

Bitte halten Sie sich weiter an die Regeln. Verhalten Sie sich friedlich. Die Polizei Märkischer Kreis wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Teile diesen Beitrag auf: