Altena. Mit Platzkarten, Abstand und Masken, aber ohne Gesang: Am Sonntag (3. Mai) findet wieder ein Gottesdienst in der evangelischen Lutherkirche in der Altenaer Innenstadt statt.

Das hat die Kirchengemeinde am Donnerstag (30. April) bekanntgegeben. Voraussetzung, wieder Gottesdienste feiern zu können, ist die Freigabe dafür durch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und ein Schutzkonzept. Die in diesem Konzept enthaltenen Regelungen sind “in einem Pfarrkonvent als Videokonferenz unter allen Kirchengemeinden im Kirchenkreis Iserlohn festgelegt worden”, erklärte Pfarrer Dr. Sadrack Djiokou.


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Die Altenaer Gemeinde profitiert dabei davon, dass sie mit der Lutherkirche ein vergleichsweise großes Gotteshaus hat, in dem – die beiden Seitenemporen mitgerechnet – rund 800 Besucher Platz haben. Dadurch lässt sich der allgemein geltende Abstand von 1,5 bis 2 Meter zwischen Personen gut einhalten. Die Gemeinde geht aber davon aus, dass die Emporen nicht benötigt werden und geschlossen bleiben. Dennoch haben dann “gut 60 Personen Platz in den Sitzbänken”, hat Küsterin Angelika Kilsch ausgerechnet.

Die Küsterin und Mitglieder des Presbyteriums werden am Sonntagmorgen den Zutritt zur Kirche regeln und die Sitzplätze zuweisen; Sitzplätze sind in den Kirchenbänken dem Abstand entsprechend durch Platzkarten ausgewiesen. Der Eingang erfolgt durch das Hauptportal am Kirchturm; als barrierefreier Eingang dient die Seitentür auf der linken Seiten (Westseite) der Kirche. Als Ausgang dient die Seitentür zum Lutherhaus.

Ganz wichtig: Wer am Gottesdienst teilnehmen möchte, muss eine Mund- und Nasenbedeckung tragen: egal ob Schutz- oder Stoffmaske.

Gesungen wird, ganz anders als üblich, im Gottesdienst nicht, “um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten”. Die Orgel spielt und auf Liedzetteln – Gesangbücher werden nicht ausgegeben – kann die Gemeinde den Liedtext zumindest mitlesen. “Ein Gottesdienst ohne Gesang – das habe ich so auch noch nicht erlebt”, gab Pfarrer Djiokou zu.

“Wir freuen uns, dass wir wieder Gottesdienste feiern dürfen, aber wir haben absolut für jeden Verständnis, der momentan lieber noch zu Hause bleiben möchte”, sagte Presbyter Carsten Menzel über das erste Gottesdienst-Angebot in der Lutherkirche seit dem 16. März.

Hier die wesentlichen Punkte aus dem “Schutzkonzept zur Wiederaufnahme von Gottesdiensten” der evangelischen Kirchengemeinde Altena im Wortlaut:

Voraussetzungen:

  • Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln.
  • Es gilt das Abstandsgebot auch im Kirchraum. Ein Mindestabstand von 1,5 – 2 Metern zum Sitznachbarn ist einzuhalten.
  • Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist erforderlich.
  • Das Gemeindesingen unterbleibt; ebenso Chorgesang.

Gottesdienstform:

  • Wir feiern Gottesdienst wie üblich, nur ohne Gesang.
  • Digitale Formate werden ab und zu weiter durchgeführt.
  • Die Predigten werden weiterhin auf unserer Homepage zum (Nach-)Lesen veröffentlicht

Hygieneregeln:

  • Die allgemeinen Hygieneregeln sind auch im Gottesdienst einzuhalten.
  • Im Eingangsbereich desinfizieren sich am Gottesdienst Mitwirkende sowie Besucherinnen und Besucher die Hände. Die Kirchengemeinde stellt dafür Desinfektionsmittel bereit.
  • Das Tragen von Mund-Nasen-Masken ist erforderlich.
  • Die Toiletten im Lutherhaus können b. Bedarf genutzt werden. Sie werden vor und nach der Nutzung desinfiziert, ebenso die Türgriffe.
  • Liturgin /Liturg tragen bei Einhaltung der Abstandsregel bei der Feier der Liturgie keinen Mund- und Nasen-Schutz.
  • Das Betreten der Kirche wird geregelt: Der Zutritt erfolgt über den Eingang am Turm, der Ausgang über die Seitentür zum Lutherhaus. Die Seitentür auf der gegenüberliegenden Seite steht als barrierefreier Eingang zur Verfügung.
  • Die Emporen werden von Gottesdienstbesuchern vorerst nicht genutzt.

Gottesdienstablauf:

  • Auf den Einsatz von Gesangbüchern wird verzichtet.
  • Liedtexte zum Mitlesen und zum Mitnehmen werden auf Liedzettel kopiert und in den Bänken an den Sitzplätzen bereit gelegt.
  • Auf Singen im Gottesdienst wird wegen des Infektionsrisikos verzichtet.
  • Solistischer Liedvortrag mit entsprechender Abstandswahrung ist zugelassen.
  • Kollekte wird zunächst wird nur am Ausgang eingesammelt.

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