Märkischer Kreis. (pmk). Durch die aktuelle Trockenphase ist im Wald Vorsicht geboten: Die Gefahr für Waldbrände ist hoch. Rauchen im Wald ist verboten und kann verheerende Folgen haben, warnen Kreisbrandmeister und Regionalforstamt.

Zwei kleinere Waldbrände gab es dieses Jahr schon im Märkischen Kreis: In Lüdenscheid und Herscheid. Beide entflammten innerhalb einer Woche. Im April ist nahezu kein Regen gefallen. Auch die beiden Vorjahre waren sehr trocken. Die Waldbrandgefahr ist dadurch besonders hoch. Im Oberbergischen Kreis und im Kreis Olpe hat es bereits große Waldbrände gegeben. Das gute Wetter lockt viele Menschen in die Wälder. In Nachrodt-Wiblingwerde macht sich Michael Kling, Kreisbrandmeister, gemeinsam mit Regionalforstamtsleiter Jörn Hevendehl und Revierförster Christof Schäfer ein Bild von der Lage. “Das Gefährlichste was man in dieser Situation machen kann ist im Wald zu rauchen. Eine unachtsam weggeworfene Zigarette und…”, warnt Kling. Vom 1. März bis Ende Oktober ist das Rauchen im Wald grundsätzlich verboten. Um sich auf Brände vorzubereiten steht Kling in ständigem Austausch mit den Feuerwehren. Ausrüstung, Technik und taktisches Vorgehen werden abgestimmt. 194 Waldbrände im Kreisgebiet hat das Regionalforstamt 2019 registriert, berichtet Jörn Hevendehl.
Im Brandfall helfen sich die Nachbarkreise auch untereinander aus. So auch beim Waldbrand in Wenden, Kreis Olpe. In der Nacht vom 20. April wurde der Kreisbrandmeister von den Feuerwehren aus Olpe zur Hilfe gerufen. Zügig wurde eine überörtliche Feuerwehrbereitschaft gebildet, bestehend aus der Feuerwehr Hagen und Feuerwehren aus dem Kreis (Neuenrade, Altena, Balve, Iserlohn und Schalksmühle). 32 Fahrzeuge und 150 Einsatzkräfte wurden mobilisiert und machten sich unter Führung des Kreisbrandmeisters auf den Weg. Gemeinsam mit den Kräften aus Olpe gelang es, den Brand zu löschen. “Wir sind froh, dass wir so schnell reagieren konnten. Unser Dank gilt allen beteiligten Einsatzkräften”, so Kling. Alle Einsatzkräfte kehrten am Dienstagnachmittag wohlbehalten in den Märkischen Kreis zurück.


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Der Kreisbrandmeister und das Regionalforstamt weisen auf fünf Verhaltensregeln zur Vermeidung von Waldbränden hin:

  1. Rauchen ist im Wald und auf Waldwegen tabu. Egal bei welchem Wetter – es besteht ein gesetzliches Rauchverbot in der Zeit vom 01. März bis 31. Oktober. Verstöße werden mit Bußgeld geahndet.
  2. Feuer im Wald und im Abstand von 100 Metern zum Wald ist grundsätzlich immer verboten.
  3. Entlang von Straßen: Werfen Sie keine Zigaretten aus dem Auto. Das kann Böschungs- und in deren Folge Waldbrände auslösen.
  4. Abstellen von PKW nur auf befestigten Flächen: der heiße Auspuff kann Gras in Brand setzen.
  5. Lassen Sie Waldwege und Waldzufahrten frei: sie dienen als Rettungswege und Zufahrten der Löschfahrzeuge.

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